WKÖ-Trefelik zu Öffnung am 19.12.: Retten wir einen Teil des Weihnachtsgeschäfts!
Sozialpartnereinigung zur Handelsöffnung am letzten Sonntag vor Weihnachten

Nach Berechnungen der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) entgehen dem österreichischen Handel durch den derzeitigen Lockdown Umsätze in Höhe von mehr als 3 Mrd. Euro. Um dieser dramatischen wirtschaftlichen Entwicklung entgegenzuwirken und wenigstens einen Teil des Umsatzausfalles aufzufangen, haben sich im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft GPA auf das gemeinsame Ziel geeinigt, die Öffnung jener Geschäfte am 4. Adventsonntag (19.12.) von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu erlauben, die im derzeitigen Lockdown schließen mussten. Gemeinsam wurde vereinbart, dass die Unternehmen in dieser Zeit öffnen können, aus dieser Möglichkeit aber keine Pflicht zur Öffnung resultiert. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll das Arbeiten an diesem Vorweihnachtssonntag auf Freiwilligkeit beruhen. "Die Handelssozialpartner haben mit dieser Einigung die Möglichkeit geschaffen, dass die Handelsmitarbeiter am 19.12. beschäftigt werden können. Jetzt sind die Bundesländer am Zug, per Verordnung eine entsprechende rechtliche Grundlage zu schaffen“, so Trefelik.