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WKÖ-Spitze: Wichtige Akutmaßnahmen gegen Arbeitskräftemangel im Tourismus durchgesetzt

Saisonierkontingent wird aufgestockt und bundesweite Mangelberufsliste ausgeweitet – Wirtschaftskammer erwartet sich "sofortige positive Wirkung für Betriebe"

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
© Nadine Studeny

Vor wenigen Tagen hatte das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) fraktionsübergreifend und per Dringlichkeitsantrag Sofortmaßnahmen gegen den Arbeitskräftemangel in den heimischen Tourismusbetrieben gefordert, heute hat die Regierung geliefert: Das Saisonierskontingent wird für 2022 außertourlich um 1000 Personen aufgestockt, die bundesweite Mangelberufsliste um die Berufe Kellner und Gaststättenfachberufe ergänzt. Entsprechend positiv fällt die Reaktion der WKÖ-Spitze aus. WKÖ-Präsident Harald Mahrer betont: "Das ist eine gute Nachricht für die heimischen Tourismusbetriebe, wo derzeit viele Jobs unbesetzt sind. Die Aufstockung des Saisonierkontingents und die Ausweitung der Mangelberufsliste sind Akutmaßnahmen, die sofort und spürbar wirken werden."

Der Arbeitskräftemangel hat sich für den heimischen Tourismus in den vergangenen Monaten drastisch zugespitzt und zu einem existenziellen Problem entwickelt, das sich durch das Andauern der Pandemie noch weiter verschärft hat. "Hier gegenzusteuern, ist das Gebot der Stunde und entscheidend für den gesamten Standort, schließlich sichert der Tourismus mit den vor- und nachgelagerten Branchen Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Regionen. Neben der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, die heute vom Nationalrat beschlossen wird, hat die Regierung nun weitere wichtige Schritte gesetzt, die unmittelbar helfen", betont WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Klar ist aber auch, dass angesichts des großen Arbeitskräftebedarfs - gemäß WKO-Arbeitskräfteradar 2022 sind im Tourismus 8 von 10 Betrieben stark oder sogar sehr stark betroffen – weitere lindernde Maßnahmen notwendig sein werden. So sollten Arbeitslose verstärkt auch überregional vermittelt und die kriegsbedingt nach Österreich geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer besser vermittelt werden können, indem deren Zuverdienstgrenze im Rahmen der Grundversorgung erhöht wird.
(PWK300/SR)

 

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