WKÖ-Spitze: Ministerrat fixiert weitere Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe
Forderungen der Wirtschaftskammer nach Verlängerung des Härtefall-Fonds und "Once Only Prinzip" als bürokratische Erleichterung umgesetzt

Im heutigen Ministerrat wurden weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Schäden durch COVID-19 fixiert. WKÖ-Präsident Harald Mahrer: "Nach wie vor stellt die Corona-Pandemie unsere Betriebe vor enorme Herausforderungen, nach wie vor sind die Unsicherheiten groß. Sicherheitsnetze und Hilfstools für die Wirtschaft müssen daher effizient, aber auch flexibel anwendbar sein, denn die Krisenbewältigung wird uns noch länger beschäftigen.“
Bisher war eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds für bis zu sechs Monate möglich, die aus dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 ausgewählt werden konnten. Die Wirtschaftskammer hat erreicht, dass nun für doppelt so viele Monate Unterstützung gewährleistet wird. So kann nun für bis zu 12 Monate aus dem Zeitraum Mitte März 2020 bis Mitte März 2021 Unterstützung beantragt werden.
Verlängerung schafft Sicherheit für Unternehmen
Mahrer: "Dass der Härtefall-Fonds in die Verlängerung geht, schafft Sicherheit für Unternehmerinnen und Unternehmer. Die nun umgesetzte Forderung der Wirtschaftskammer nach einer Verdoppelung der förderbaren Monate, gibt Planbarkeit und ist eine Stütze in dieser so herausfordernden Zeit." Auch der NPO-Fonds und der SVS-Künstlerfonds werden entsprechend verlängert.
Zudem hat der Ministerrat heute mit dem "Once-Only-Prinzip“ einen von der Wirtschaft eingeforderten wichtigen Schritt in Richtung Entbürokratisierung gesetzt: Unternehmen müssen Daten bzw. Informationen, die sie der öffentlichen Hand übermittelt haben, nur einmal bereitstellen, womit mühsame Mehrfacheingaben entfallen.