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„Angesichts der bevorstehenden Impfpflicht sind die von uns eingeforderten und heute angekündigten Lockerungen dringend notwendig. Beim Entfall der 2G-Kontrollen im Handel zählt für die Betriebe und deren Beschäftigte jeder Tag, daher schmerzt das spätere Inkrafttreten am 12. Februar. Ausdrücklich begrüßen wir, dass die Sperrstunde für Gastronomie und Hotels nun endlich auf 24:00 Uhr ausgedehnt wird. Aufgrund der ab 4.2. geltenden allgemeinen Impfpflicht muss die Kontrollpflicht dann in einem nächsten Schritt auch im Tourismus sowie im Kultur- und Veranstaltungsbereich bald gänzlich fallen“, sagen WKÖ-Präsident
Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär
Karlheinz Kopf. (PKW046)