WKÖ-Rudorfer: Banken erster Ansprechpartner auch bei Problemen mit Kreditrückzahlung
Gemeinsame maßgeschneiderte Lösungen zwischen Kunden und der jeweiligen Bank als Gebot der Stunde gerade in herausfordernder Zeit - Banken als verlässlicher Partner auch in der Pandemie

"Auch bei Fragen rund um Kreditrückzahlungen sind die jeweiligen Kreditinstitute Ansprechpartner Nummer eins. Die österreichischen Banken haben gerade seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie nachdrücklich unter Beweis gestellt, dass sie ihre Kunden unbürokratisch und flexibel unterstützen und selbst in schwierigen Fällen individuelle kundenfreundliche Lösungen gefunden werden", betont Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Es ist gemeinsames Interesse der österreichischen Finanzbranche, gerade in herausfordernden Zeiten auch auf die finanzielle Gesundheit der Menschen zu schauen, hält Rudorfer fest.
"Bisher konnten die einigen wenigen Problemfälle unbürokratisch und auf kurzem Wege zur Zufriedenheit der betreffenden Kundinnen und Kunden geklärt werden, entweder durch die betreffende Bank selbst oder über den Ombudsmann der unabhängigen Schlichtungsstelle", weiß Rudorfer. Dieser sogenannte Bankenombudsmann - das ist eine gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft - ist eine gesetzliche vorgesehene Schlichtungseinrichtung.
"Darüber hinaus haben Banken noch eigene Ombudsstellen und das Beschwerdewesen ist im aufsichtsrechtlichen Meldewesen verankert und wird zusätzlich von der Finanzmarktaufsicht überwacht", sagt Bundessparten-Geschäftsführer Rudorfer. Weiters existieren für Konsumenten mit Zahlungsschwierigkeiten der breiten Öffentlichkeit gut bekannte und bewährte Schuldnerberatungsstellen.
"Der Sinn zusätzlicher Stellen wie etwa die neue Ombudsstelle für Konsument:innen, die Probleme bei der Rückzahlung ihres Kredits haben, kann angesichts einer umfangreichen, auch gesetzlich etablierten Schlichtungsstelle nicht wirklich nachvollzogen werden", so Rudorfer abschließend. (PWK772/JHR)