WKÖ-Kunsthandwerke: Weniger Bürokratie für Abhaltung von Märkten
Bundesinnungsmeister Wolfgang Hufnagl erfreut: Bewilligungspflicht bei Behörde und der Mindestabstand entfallen

Die Öffnungsverordnung bringt ab 1. Juli wesentliche Erleichterungen für die Abhaltung von Kunsthandwerksmärkten: Künftig ist keine generelle Anzeige- und Bewilligungspflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde mehr vorgeschrieben. Der Mindestabstand entfällt.
"Damit konnten weitere Erleichterungen für die Mehrzahl der Gelegenheitsmärkte erreicht werden“, freut sich Wolfgang Hufnagl, der als Bundesinnungsmeister der Kunsthandwerke in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) rund 6.000 Betriebe vertritt, über den Erfolg.
Die auf Kunsthandwerksmärkten angebotenen Erzeugnisse österreichischer Kunsthandwerker sind wichtige Botschafter Österreichs im internationalen Tourismus. (PWK334/HSP)