WKÖ-Kopf: „Einrichtung der Standortanwälte ist eine Erfolgsgeschichte“
Positive Bilanz nach einem Jahr – Standortanwälte sorgen für mehr Fairness in UVP-Verfahren – weitere Verfahrensbeschleunigung muss folgen

Die Standortanwälte sind bereits bei rund 30 Projekten österreichweit in UVP-Verfahren aktiv geworden. Die Vorhaben repräsentieren ein Investitionsvolumen von mehreren Milliarden Euro, das gerade in Zeiten der Corona-Krise dringend benötigt wird, um die Wirtschaft wieder auf die Beine zu bringen. „Umso wichtiger ist es daher, dass die Vorhaben fair beurteilt werden. Dazu tragen Standortanwälte bei volkswirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben ganz massiv bei, was auch zu einer Qualitätssteigerung der Umweltverfahren führt“, betont Kopf. Denn Standortanwälte sorgen dafür, dass bei der Beurteilung von Projekten unter anderem auch berücksichtigt wird, wieweit die regionale Wertschöpfung profitiert und wie viele Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass diese öffentlichen Interessen zu wenig gewürdigt wurden.
Raschere Verfahren für Gelingen der Energiewende essentiell
Weiterhin ganz oben auf der Agenda steht die Verfahrensbeschleunigung, die gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nötig ist. Denn noch immer ziehen sich viele Genehmigungen über mehrere Jahre, obwohl die Projekte für den Wirtschaftsstandort und die Energiewende von allerhöchster Bedeutung sind. Verfahrensdauern werden im offiziellen UVP-Bericht an den Nationalrat als Mediane ausgewiesen, was darüber hinwegtäuscht, dass bei Energieprojekten sowie bei sonstigen großen Infrastrukturprojekten Verfahrensdauern von fünf bis zehn Jahren nahezu der Regelfall sind. „Damit verspielt Österreich die Chance auf eine zeitgerechte Klima- und Energiewende, denn diese setzt den raschen Ausbau von Erneuerbarer Energie oder des Bahnnetzes voraus“, so Kopf. Es sei daher an der Zeit, das UVP-Gesetz verstärkt auf Effizienz und Beschleunigung der Genehmigungsprozesse auszurichten.
„Die Wirtschaftskammern leisten mit dem Standortanwalt einen guten Dienst an ihren Unternehmen und am Wirtschaftsstandort Österreich. Öffentliche Interessen werden angemessen gewürdigt, was die Genehmigung der Vorhaben unterstützt. Für die Energie- und Mobilitätswende werden wir aber einen Zahn zulegen müssen, um die nötigen Projekte auch rechtzeitig umsetzen zu können“, schließt der WKÖ-Generalsekretär. (PWK313/DFS)