WKÖ Global Trade Brief Juli 2018
Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen - EU will mehr Kooperation zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten

Der Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) des Europäischen Parlaments hat am 28. Mai 2018 in einer außerordentlichen Sitzung den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung eines Rahmens zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union mit großer Mehrheit (30 zu 7 Stimmen) angenommen. Weiters wurde im INTA auch beschlossen, dass die Liste der Faktoren, bei denen eine Überprüfung einer Investition aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu erfolgen hat, in Zukunft auch den Mediensektor umfassen sollte. EU-Mitgliedstaaten und EU-Kommission sollen in Zukunft auch prüfen können, ob ausländische Investitionen die strategische Autonomie der EU beeinträchtigen, der Investor bereits in Projekte investiert hat, die die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährden oder die Investitionen zur Monopolbildung führen könnten.
Gleichzeitig nahm der Ausschuss auch ein Mandat für die Trilogverhandlungen mit dem Ministerrat und der Europäischen Kommission an. Am 14. Juni 2018 hat wiederum der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) der Verhandlungsposition des Ministerrates hinsichtlich des Verordnungsvorschlages zugestimmt. Die weiteren Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen (Trilog) sollen am 10. Juli beginnen, eine Einigung soll noch innerhalb dieser Legislaturperiode erreicht werden.
Hintergrund:
Der Verordnungsvorschlag zielt nicht darauf ab, die nationalen Prüfmechanismen zu vereinheitlichen oder Staaten zu verpflichten, einen nationalen Schutzmechanismus zu etablieren, sondern die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu verbessern. Damit soll sichergestellt werden, dass von ausländischen Investitionen keine Gefahr für kritische Infrastrukturen und den Zugang zu europäischen Schlüsseltechnologien ausgeht und sensible Informationen geschützt werden. Die WKÖ sieht diese Maßnahme als ersten richtigen Schritt an. Wichtig ist aber auch, das Prinzip der Reziprozität in diesen Verordnungsvorschlag aufzunehmen, um ein „level playing field“ mit Drittstaaten herzustellen.