WKÖ-Gleißner: Erleichterungen beim Arbeitslosengeld für Selbständige erreicht
Zugang zum Arbeitslosengeld wird bis September gelockert

„Gerade Ein-Personen-Unternehmen (EPU) wurden von der Krise oft besonders hart getroffen. Hier konnten wir nun zumindest eine Abfederung der Corona-Folgen in Form von Erleichterungen beim Arbeitslosengeld erreichen“, sagt Rolf Gleißner, Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Konkret gibt es für EPU, die ihre Selbstständigkeit Corona-bedingt vorübergehend einstellen mussten, nun leichter Arbeitslosengeld als bisher.
„Viele EPU wurden von der Krise besonders hart getroffen. Für sie konnten wir nun eine Erleichterung beim Arbeitslosengeld erreichen“, so Gleißner. Konkret kommen EPU, die ihre Selbstständigkeit Corona-bedingt vorübergehend einstellen und ihr Gewerbe daher zurücklegen oder ruhend melden mussten, bis September einfacher zu Arbeitslosengeld als bisher.
Verbesserung für neue Selbständige sowie für gewerblich Selbständige
Vor allem neue Selbständige, die unter dem Jahr ihre Selbständigkeit vorübergehend einstellen, haben es schwer, diese Zeiten von jenen ihrer Selbständigkeit zu trennen. Das war der Grund, dass bis vor der Corona-Krise neue Selbständige, wie etwa Psychotherapeuten, die alle sonstigen Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld erfüllten, in vielen Fällen vom AMS kein Geld erhielten oder dieses später wieder zurückzahlen mussten. Gewerblich Selbständige, die ihr Gewerbe während des Monats, also etwa am 15., ruhend meldeten, mussten bis zum nächsten Monatsersten warten. Bis dahin bekamen auch sie kein Arbeitslosengeld.
Diese Ungleichbehandlung gegenüber unselbständig Erwerbstätigen ist vorerst abgestellt. „Selbständige, die sonst alle Voraussetzungen erfüllen, können sich nun sofort nach der Einstellung oder Ruhendmeldung ihrer Selbständigkeit ans AMS wenden und Arbeitslosengeld beziehen“, sagt Gleißner. (PWK213/DFS)