Bundesregierung verschärft Corona-Maßnahmen
Bundesweite Regelungen seit 8. November in Kraft

Als Reaktion auf die aktuell stark steigenden Infektionszahlen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen angekündigt. Die neuen bundesweiten Regelungen, die mit 8. November 2021 in Kraft getreten sind, im Überblick:
Umfassende 2G-Pflicht
- Überall dort, wo bisher die 3G-Regel gegolten hat, wird die 2G-Regel (Geimpft/Genesen) eingeführt (Ausnahme: am Arbeitsplatz bleibt die 3G-Regel bestehen):
- Gastronomie und Nachtgastronomie
- Hotellerie
- körpernahe Dienstleister
- Theater, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsäle und -arenen
- Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab 25 Personen
- Für den 2G-Nachweis wird eine Übergangsfrist von vier Wochen gelten, d.h. in diesem Zeitraum gilt bereits eine Impfung mit PCR-Test als Nachweis – somit braucht es in der Übergangsfrist keine Vollimmunisierung.
- Die Gültigkeit der Impfzertifikate wird von zwölf auf neun Monate reduziert.
- Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel, wobei der Ausbau der PCR-Testkapazitäten forciert wird, um Antigentests österreichweit durch PCR-Tests zu ersetzen.
- Der Hochinzidenzerlass und damit Ausreisekontrollen fallen weg
Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht
- FFP2-Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Handel, in Büchereien und Museen.