Verpflichtungen für Unternehmen nach der ZIS-Einmelde-Verordnung

Unterlagen und Nachbericht zur Veranstaltung am 28.06.2016 in der WKÖ

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Aktualisiert am 13.03.2023
Am 28.Juni 2016 fand in der Wirtschaftskammer Österreich die gemeinsam von der RTR-GmbH und der Abteilung für Rechtspolitik der WKÖ ausgetragene Veranstaltung „Verpflichtungen für Unternehmen nach der ZIS-Einmelde-Verordnung“ statt. 


Ausgangspunkt für diese Veranstaltung war die mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes vom Herbst 2015 geschaffene Verpflichtung für die Regulierungsbehörde, eine zentrale Informationsstelle für Infrastrukturen bis spätestens 1.1.2017 einzurichten, zu führen und regelmäßig zu aktualisieren sowie die Netzbetreiber, Gebietskörperschaften und Selbstverwaltungs­körper betreffende Verpflichtung, bis spätestens 31. 7. 2016 Informationen über Infrastrukturen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung hat die RTR-GmbH am 6.5.2016 eine Verordnung mit dem Titel „Einmeldung von Daten an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten (ZIS-EinmeldeV) erlassen [Link]. Die Klärung von Fragen im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich und den konkreten Meldeverpflichtungen für Unternehmen standen im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung. 

In seiner Begrüßung hob Dr. Winfried Pöcherstorfer (WKÖ) die zentrale Bedeutung von Breitband für Österreich und die Europäische Union insgesamt hervor. Die flächendeckende Versorgung des heimischen Wirtschaftsstandortes mit moderner, hochleistungsfähiger Kommunikationsinfrastruktur könne auf der Grundlage der Vorgaben der EU-Kostensenkungs-Richtlinie und deren innerstaatlichen Umsetzungsregelungen noch stärker forciert werden, was in Anbetracht des ambitionierten Ziels der österreichischen Breitbandstrategie, bis zum Jahr 2020 Datenübertragungsraten von 100 Mbit/s in allen Bundesländern flächendeckend zur Verfügung zu stellen, auch das Gebot der Stunde sei. 

Mag. Johannes Gungl (Geschäftsführer für den Bereich Telekom/Post in der RTR-GmbH) ortete in seinem Einleitungsstatement einen weltweiten Wettbewerb beim Thema Breitbandausbau und berichtete über die Bemühungen der Regulierungsbehörde um einen Austausch mit anderen europäischen Ländern über die Herangehensweisen und Fortschritte. Als interessantes Beispiel führte er das schwedische Modell an: dort seien Haushalte sogar in großem Stile bereit, einmalig größere Summen aus eigenen Mitteln bereitzustellen, um ehestmöglich einen Anschluss an das Glasfasernetz zu erhalten, wodurch Breitbandausbauziele noch leichter erreichbar würden. Mit Blick auf den Breitbandausbau in Österreich kündigte er an, die RTR werde ihrer Aufgabe, ein Infrastruk­turverzeichnis für Österreich zu erstellen, mit höchstem Verantwortungsbewusstsein und dem Bestreben, dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Breitbandausbau zu leisten, nachkommen und dabei kundenorientiert vorgehen und Belastungen für verpflichtete Unternehmen so gering wie möglich halten. 

MinR Ing. Mag. Alfred Ruzicka (Leiter des Breitbandbüros, BMVIT) ging in seinen Ausführungen auf Infrastrukturnutzung und Förderungen für den Breitbandausbau ein. Er beschrieb Ausgangslage, Ziele und Umsetzungsstrategien und ging auf die technischen Voraussetzungen der einzelnen Übertragungstechnologien, insbesondere jene der Zukunftstechnologie „Glasfaser“, ein. Des Weiteren erläuterte er, dass ein flächendeckender FTTH-Ausbau (Glasfaserbasis) in Österreich allein Investitionen von zwischen 5 und 9 Mrd EUR erforderlich machen werde. Durch Kooperationen könnten dabei jedoch bis zu 30 % dieser Kosten eingespart werden. Dabei komme die Kostensenkungsrichtlinie ins Spiel, welche den Zugang zu allen physischen Infrastrukturen, Transparenz in Bezug auf diese, Koordinierung von Bauvorhaben, Transparenz bei geplanten Bauvorhaben sowie die Ausstattung mit und den Zugang zu gebäudeinternen Infrastrukturen gewährleisten soll. 

Mag. Thomas Mikula (Abteilung Recht, RTR-GmbH) bot anschließend einen Überblick über die einzelnen Vorgaben der ZIS-Einmelde-Verordnung. In seinem Vortrag ging er darauf ein, wer als Verpflichteter zu qualifizieren ist, was unter einmeldepflichtigen Infrastrukturen zu verstehen ist und was man unter Datenumfang, Datenformaten und Koordinationssystemen sowie Einmelde-Portal, Datenübermittlung und Verwaltung versteht. Aufgrund eines vorbereiteten FAQ-Katalogs mit Fragen, die bereits an die RTR herangetragen wurden, ging er anschließend auf Abgrenzungsthemen ein und bot Antworten zu den von Teilnehmerseite gestellten Fragen. 

Sabrina Seidler, Bakk Bsc und Reinhard Frenzl, MSc (GIS) (beide Abteilung Betriebswirtschaft, RTR-GmbH) gingen im Anschluss auf den praktischen Ablauf von ZIS-Einmeldungen ein und erläuterten diesen im Detail anhand eines praktischen Beispiels Schritt für Schritt. Dabei wurde insbesondere auch auf die Erstellung von Leermeldungen („In zwei Schritten zur Leermeldung“) eingegangen und Ausfüllhilfen vorgestellt. 

In der abschließenden Diskussions- und Fragerunde betonten die Vertreter der RTR-GmbH ihr Bemühen um einen in höchstem Maße verantwortungsvollen Umgang mit den ihnen gemeldeten Daten. Das Infrastrukturverzeichnis sei kein öffentliches Verzeichnis, auch sei der Datenserver nicht extern erreichbar und die Datenübertragung erfolge verschlüsselt. Eine weitere Verordnung, die den Abfrageprozess regeln werde, stehe in Ausarbeitung. Sie werde vor ihrem Inkrafttreten (voraussichtlich ab dem Spätsommer) öffentlich begutachtet werden, sodass für die Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer jedenfalls eine Möglichkeit der Beteiligung am Prozess gegeben sein werde. Abschließend wurde auf das Handbuch ZIS-Einmeldung der RTR-GmbH verwiesen.

Unterlagen 

RTR-GmbH 

Sämtliche der oben angeführten Dokumente sind über die Website der RTR-GmbH abrufbar: 

Präsentationen von der Veranstaltung 

Die Präsentationen zu den Vorträgen sind hier abrufbar: