Verlustersatz und FKZ 800.000: Zwei-Säulen-Modell des Fixkostenzuschuss Phase II im Überblick
Die beiden Varianten des Fixkostenzuschuss Phase II – Verlustersatz und FKZ 800.000 - auf einen Blick; Dezember-Umsatzersatz beantragbar

Für den Fixkostenzuschuss Phase II wird ein Zwei-Säulen-Modell angeboten, es kann zwischen Verlustersatz und FKZ 800.000 gewählt werden. Beide Varianten können nicht kumuliert werden. Vor Beantragung ist abzuwägen, welche Variante gewählt wird. Wurde bereits ein FKZ 800.000 beantragt, kann in den Verlustersatz gewechselt werden.
Für denselben Zeitraum kann kein Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss 800.000 bzw. Verlustersatz bezogen werden.
Überblick zu Verlustersatz und FKZ 800.000
Weitere Informationen finden Sie auf fixkostenzuschuss.at
Dezember-Umsatzersatz via FinanzOnline beantragbar
Informationen finden Sie unter umsatzersatz.at