Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss II im Überblick
Alle Informationen zu den erweiterten Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen

Die Bundesregierung hat heute erweiterte, umfassende Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen vorgestellt, den Umsatzersatz und den Fixkostenzuschuss Phase II:
Umsatzersatz
Neben Unternehmen aus der Gastronomie und Hotellerie erhalten nun auch Handelsbetriebe und körpernahe Dienstleister einen Umsatzersatz für die Zeit, in der sie nicht aufsperren dürfen. Bei körpernahen Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseuren werden 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt.
Für Handelsunternehmen kommt es entsprechend der Verderblichkeit und Saisonalität der Ware (Wertverlust in der Lockdown-Phase), der Umsatz/Ertrag-Relation und der Wahrscheinlichkeit von Aufholkäufen zu einer verfassungsrechtlich gebotenen Staffelung.
Die Branchenabgrenzung ist im Sinne der ÖNACE-2008-Klassifikation vorzunehmen. Beim Antrag für den Umsatzersatz wird die Branchenzuordnung des BMF übernommen. Es ist kein ÖNACE-Nachweis von Statistik Austria notwendig. (Ihre ÖNACE Zuordnung erhalten Sie bei Bedarf von der Statistik Austria mittels einer Klassifikationsmitteilung. Sollten Sie Ihre Klassifikationsmitteilung verlegt haben, wenden Sie sich bitte an Statistik Austria unter KLM@statistik.gv.at).
Alle Informationen zum Umsatzersatz finden Sie unter umsatzersatz.at
Liste der direkt betroffenen Branchen nach ÖNACE-2008-Klassifikation
Liste zur Handelskategorisierung
Weitere Informationen zur Richtlinie zum Umsatzersatz
Fixkostenzuschuss II
Es ist gelungen, dass der Fixkostenzuschuss II bereits ab 30 % statt bisher 40 % Umsatzausfall beantragt werden kann. Damit können möglichst viele Betriebe quer durch alle Branchen unterstützt werden. Die verbesserten Rahmenbedingungen gehen auch mit einer Erweiterung der förderbaren Fixkosten einher, sodass die AfA, die fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie frustrierte Aufwendungen und Personalaufwendungen, die für den Erhalt des Mindestbetriebes notwendig sind, geltend gemacht werden können. Leasingraten werden zur Gänze übernommen.
Gerade für besonders betroffene Branchen wie beispielsweise Reisebüros, Kinos oder die Busbranche sind diese Anpassungen sehr wichtig. Erfreulich ist, dass die EU-Kommission auch grünes Licht für den erweiterten Fixkostenzuschuss nach befristetem Beihilferahmen mit einem Volumen von bis zu 3 Mio. Euro gegeben hat. Neben einer raschen Umsetzung setzen wir uns insbesondere für eine Kombinationsmöglichkeit der beiden Fixkostenzuschussprodukte ein.
Factsheet Fixkostenzuschuss II zum Download
Alle Informationen zum Fixkostenzuschuss II finden Sie unter fixkostenzuschuss.at