USt-Erklärung und Vorauszahlung erleichtert

Administrative Entlastungen für Klein- und Kleinstunternehmer ab 2011

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Aktualisiert am 11.03.2023

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 wurden die umsatzsteuerlichen Meldeverpflichtungen neu geregelt, die den Klein- und Kleinstunternehmern administrative Entlastung sowie einen positiven Liquiditätseffekt bescheren. Die Änderungen treten mit 1.1.2011 in Kraft.

Die Umsatzgrenze zur verpflichtenden Abgabe der Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer wurde von 7.500 Euro auf 30.000 Euro angehoben. Außerdem können Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz bis zu 100.000,- Euro die Umsatzsteuervoranmeldung nur mehr ¼-jährlich abgeben.

Bis Ende 201 war das nur möglich, wenn der Umsatz 30.000,- Euro nicht überstiegen hat. Die Änderung von einer monatlichen auf eine vierteljährliche Abgabe wirkt sich sehr positiv auf die Liquidität der Kleinunternehmer aus.