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Tourismus-Bundesspartenobmann Robert Seeber begrüßt „Geld-zurück-Paket“ und fordert rasche und unbürokratischen Umsetzung

Große Belastung für Tourismusbetriebe – Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung kommt zur richtigen Zeit

Hotellerie, Klingel bei Rezeption
© WKÖ

Für den Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Robert Seeber, ist das heute von der Bundesregierung präsentierte eines "Geld-zurück-Paket“ ein dringend notwendiger Schritt zur Entlastung der Bevölkerung und Unternehmen. Wichtig sei nun, so Seeber, dass die Maßnahmen auch rasch und unbürokratisch umgesetzt werden. Seeber: "Unsere Tourismusbetriebe leiden massiv unter den täglich steigenden Preisen für Energie, Waren und Personalkosten, die nicht 1:1 an die Gäste weitergegeben werden können.“ Energieintensive Bereiche im Tourismus, wie Thermen und Wellnessbereiche, sind von den steigenden Energiepreisen ganz besonders betroffen. Insofern bringen Strompreiskompensation, Direktzuschuss für energieintensive Betriebe sowie die Verschiebung der CO2-Bepreisung dringend eingeforderte Entlastungsschritte. Die Abschaffung der kalten Progression und die Maßnahmen zur Lohnnebenkostenentlastung bieten Leistungsanreize für Arbeitnehmer:innen und steigern die Attraktivität der Arbeitsplätze. 

Nach dem Auslaufen der Wirtschaftshilfen ist allerdings eine Recoveryprämie für besonders betroffene Branchen wie Stadthotellerie, Veranstalter, Reisebüros, etc., die nach wie vor stark unter den Folgen der Pandemie leiden, noch offen. Seeber: "Viele unserer Betriebe konnten sich kaum von den enormen Belastungen der Pandemie erholen, da kam mit der Teuerungswelle der nächste herbe Rückschlag. Dementsprechend wichtig ist auch die von Susanne Kraus-Winkler angekündigte Neustrukturierung der gewerblichen Tourismusförderung.“ Mit den gestern von der Tourismusstaatssekretärin präsentierten neu aufgesetzten Richtlinien sollen u.a. die Stärkung von Eigenkapital, Investitionen in nachhaltige betriebliche Infrastruktur sowie Maßnahmen, die Mitarbeiter:innen zu Gute kommen, wie Mitarbeiterquartiere, Betriebskindergärten, etc., gefördert werden. 

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