Strafrechtliches Kompetenzpaket
Stellungnahme der Wirtschaftskammer zum Gesetzesentwurf, September 2010
Als Offensive gegen Wirtschaftskriminalität und offensichtlich auch als Antwort auf die massiven Angriffe der letzten Monate hat BM Bandion-Ortner den Gesetzesentwurf eines strafrechtlichen Kompetenzpaketes präsentiert.
Dieses Paket enthält im Wesentlichen vier Maßnahmenbereiche:
1.) Mehr Transparenz der Entscheidungen der Staatsanwälte
Dies wird grundsätzlich begrüßt, allerdings ist zu vermeiden, dass Unternehmen an den Pranger gestellt werden.
2.) Einrichtung von Wirtschaftskompetenzzentren
Dies wird begrüßt, um eine rasche und effiziente Verfahrensdurchführung in "großen“ Wirtschaftsstrafsachen zu erreichen. Entsprechende finanzielle Mittel sind allerdings bereitzustellen.
3.) Einführung der sog. "großen“ Kronzeugenregelung
Diese wird nachhaltig abgelehnt. Vor allem werden ungerechtfertigte "Vernaderungen“ befürchtet. Der Anwendungsbereich ist zu weit.
4.) Änderung der Verfallsregelungen
Die Abschöpfung des kriminellen Gewinns ohne Gegenrechnung der Aufwendungen wird abgelehnt.