Steuerreform 2009

Maßnahmnen für Unternehmen

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Aktualisiert am 11.03.2023

Am 11.3. 2009 hat der Nationalrat die Steuerreform 2009 beschlossen. Im Wesentlichen wurden alle Punkte des Entwurfes übernommen. Maßnahmen, wie die neuen günstigeren Tarife und Tarifstufen in der Einkommensteuer, die im Familienpaket festgelegten Entlastungen und die Möglichkeit einer vorzeitigen 30%-igen Abschreibung auf gewissen Wirtschaftsgüter kommen den Unternehmen schon ab 1.1.2009 zu Gute. Maßnahmen, wie der neue Gewinnfreibetrag, sind erst ab der Veranlagung 2010 anwendbar.

Entlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer

Eine Entlastung wird durch folgenden neuen Lohn- bzw. Einkommensteuertarif erreicht:

  • Steuerpflichtige Einkommen bis € 11.000,- pro Jahr bleiben steuerfrei (bisher € 10.000,-)
  • Einkommen zwischen € 11.000,- und € 25.000,- werden mit 36,5% Grenzsteuersatz besteuert (bisher 38,33% ab € 10.000,-).
  • Einkommen zwischen € 25.000,- und € 60.000,- werden mit 43,143% Grenzsteuersatz besteuert    (bisher  43,6%  zwischen € 25.000,- und 51.000,-)
  • Einkommen über € 60.000,- (bisher € 51.000,-) werden mit 50% Grenzsteuersatz besteuert.
  • Bei einem Einkommen von € 30.000,- bedeutet das eine jährliche Entlastung von € 659,-, ab € 60.000,- erreicht die Entlastung € 1.350,-!

Im Rahmen des Konjunkturbelebungsgesetzes 2009 wurde zudem eine 30%-ige vorzeitige Abschreibung für die Jahre 2009 und 2010 beschlossen. Demnach können Unternehmen für abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter (Katalog der begünstigen Wirtschaftsgüter ist weitgehend deckungsgleich mit dem für Zwecke des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages), die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2010 angeschafft bzw. hergestellt werden, eine vorzeitige einmalige Absetzung für Abnutzung von 30% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vornehmen.