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Mein WKO

Steuerliche Entlastung bei allen Unternehmens- und Betriebsübertragungen

Position der WKÖ

Sämtliche Begünstigungen des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFög) sollten auch für Übernahmen von KMU gelten, somit auch die für Neugründer vorgesehenen Lohnnebenkosten-Begünstigung, wonach im ersten Jahr keine Beiträge zur Unfallversicherung, keine Dienstgeberbeiträge und Dienstgeberzuschläge usw. zu entrichten sind. 

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