Novellierung der Austro Control-Gebührenverordnung
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Austro Control-GmbH geändert wird
Gemäß § 6 Abs. 2 Austro Control-Gesetz hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen für die von der Austro Control durchzuführenden Verwaltungsverfahren eine Gebührenordnung zu erlassen, in der die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren festzulegen sind, wobei der Ermittlung der Gebühren das Kostendeckungsprinzip zugrunde zu legen ist. Die Regelung des § 6 Abs. 2 Austro Control-Gesetz behinhaltet allerdings keine Regelung, wonach die in der gemäß dieser Norm zu erlassenden Gebührenordnung (ACGV) festgelegten Gebühren regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen wären. Diese Lücke soll durch Erlassung einer entsprechenden Regelung geschlossen werden.