Novelle des Eisenbahngesetzes 1957 und des Schieneninfrastruktur-Finanzierungsgesetzes
Österreich übernimmt das Dritte EU-Eisenbahnpaketes in nationales Recht
Problem:
Im Gemeinschaftsrecht wurden die Regelungen für den Eisenbahnbereich in einem so genannten dritten Eisenbahnpaket weiterentwickelt. Es enthält einerseits eine Richtlinie bezüglich der Triebfahrzeugführer und andererseits eine zur weiteren Marktöffnung für den Personenverkehr. Flankierend dazu enthält es auch eine Verordnung zu den Rechten und Pflichten der Fahrgäste.
Ziel:
Das Eisenbahngesetz 1957 (kurz: EisbG) ist entsprechend den Vorgaben der beiden Richtlinien aus dem dritten Eisenbahnpaket anzupassen. Die gesetzliche Grundlage für die Erlassung von Ausbildungsverordnungen soll darüber hinaus ergänzt werden.
Inhalt/Problemlösung:
In richtliniengemäßer Umsetzung werden einerseits die Ausbildung und die Befugnisse der Triebfahrzeugführer für den Bereich des interoperablen Eisenbahnsystems geregelt und andererseits die Zugangsrechte für den grenzüberschreitenden Personenverkehr erweitert. Im Zusammenhang mit dem Ausbildungswesen für Eisenbahnbedienstete soll die gesetzliche Verordnungsermächtigung ergänzt werden, und es sind einige weitere Adaptionen im Eisenbahngesetz in Detailbestimmungen vorgesehen.
Ansprechperson: Dr. Norbert Anton
Siehe Entwurfstext und WKO-Stellungnahme: