Neustartbonus kann ab jetzt beantragt werden
Neue Form des Kombilohns erleichtert Betrieben die Einstellung von Mitarbeitern und unterstützt Erholung am Arbeitsmarkt

Der AMS-Verwaltungsrat hat grünes Licht für den Neustartbonus gegeben, mit dem die Regierung die Beschäftigung in Schwung bringen will. Er kann ab nun beantragt werden und gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab dem 15.6.2020 neu eingestellt wurden. Voraussetzung ist, dass das neu aufgenommene Dienstverhältnis auf eine davor dem AMS gemeldete offene Stelle zurückgeht und mindestens 20 Wochenstunden umfasst.
Einstellung neuer Mitarbeiter wird erleichtert
Das AMS fördert dann die Differenz zwischen dem aktuellen Nettoerwerbseinkommen und dem Betrag, der rund 80 Prozent des Bezugs vor der Arbeitslosigkeit entspricht. Dies erleichtert Betrieben, die krisenbedingt nicht voll ausgelastet sind, die Einstellung neuer Mitarbeiter massiv, etwa in Branchen wie Gastronomie oder Tourismus.
Die WKÖ begrüßt daher diese neue Form des Kombilohns als wichtigen Impuls, der die Erholung des Arbeitsmarktes unterstützt. Einziger Wermutstropfen ist die derzeitige budgetäre Deckelung des Neustartbonus mit 30 Millionen Euro. Dieser Spielraum könnte sich als zu eng erweisen.