Neue Verbraucherrechte – Was Sie für Ihr Unternehmen unbedingt wissen sollten!
Veranstaltung der WKÖ am 25.4.2014
Wissen Sie, dass Ihr Online-Bestellportal nach dem Stichtag 13. Juni 2014 anders aussehen muss als jetzt?
Wissen Sie, dass ab diesem Zeitpunkt z.B. ein Elektrohändler den Kunden im Geschäft vor Kauf eines Produktes u.a. darüber informieren muss, dass diesem Gewährleistungsrechte zustehen?
Wissen Sie, dass z.B. ein Tischler, der zwecks Reparatur eines beschädigten Wandverbaus zum Kunden gerufen wird, dann den neuen Regelungen über außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen unterliegt und diesen u.a. über das Widerrufsrecht informieren muss, wenn der Kunde den Auftrag sofort erteilen möchte?
Die neuen Vorgaben werden im Verbraucherechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) geregelt. Es setzt die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher in das österreichische Recht um und wird demnächst im Parlament behandelt werden. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten die Umsetzungsbestimmungen ab dem 13. Juni 2014 anzuwenden.
Das VRUG bringt entscheidende Änderungen für Unternehmen mit Geschäftskontakt zu Konsumenten. Sie beinhalten insbesondere ein neues rechtliches Regime für Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträge, aber auch Informationspflichten für in Geschäftsräumen geschlossene Verträge und u.a. allgemeine Regelungen über den Gefahrenübergang.
Eine Auseinandersetzung mit den Neuerungen, die jedenfalls Anpassungen bei z.B. Websites, Geschäftsabläufen oder AGB erfordern, ist allen Unternehmen dringend anzuraten.
Im Rahmen der Informations-Veranstaltung am 25. April 2014 in der WKÖ werden die Vortragenden in ihren Referaten die neuen Vorgaben für Verbrauchergeschäfte darstellen, wobei im Anschluss jeweils Zeit für Fragen und Diskussion vorgesehen ist.