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Nationalrat beschließt Verlängerung von Stundungen

Steuern und Abgaben werden bis Ende Juni 2021 gestundet

Euro-Scheine und -Münzen
© Envato

In seiner Sitzung am 24. Februar hat der Nationalrat die Verlängerung der Steuer- und Abgabenstundungen sowie der Zahlungserleichterungen bei ÖGK/BVAEB vom 31. März bis zum 30. Juni 2021 beschlossen.

Eckpunkte:

  • Verschiebung des Einzahlungstermins für bestehende Rückstände vom 31. März 2021 auf den 30. Juni 2021

  • Stundungen bei ÖGK/BVAEB können nunmehr auch für die Beitragszeiträume März bis Mai 2021 gewährt werden

  • Das neue Covid-19-Ratenzahlungsmodell wird um drei Monate verschoben und beginnt nunmehr am 1.7.2021, Dauer der Ratenzahlungszeiträume Phase 1 und Phase 2 bleiben gleich (insgesamt 36 Monate)
    • neue Phase 1: 1.7.2021 – 30.9.2022
    • neue Phase 2: 1.10.2022 – 30.6.2024

  • Befristete Verzugszinsenreduktion bei ÖGK/BVAEB wird an den neuen Zeitraum der Phase 1 (1.7.2021 – 30.9.2022) angepasst

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