Kopf: Härtefall-Fonds hat keine Schnittstelle zum kritisierten Ergänzungsregister
Alle Datenschutzvorgaben werden lückenlos eingehalten

Zu den heute, Freitag, von den NEOS im Zusammenhang mit dem Härtefall-Fonds vorgebrachten Datenschutzvorwürfen ist festzuhalten, dass das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) nicht im Verantwortungsbereich der Wirtschaftskammer steht. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf: „Es gibt keine Schnittstellen zwischen Ergänzungsregister und Härtefall-Fonds. Bei der Gestaltung der Härtefall-Fonds-Applikation wurden alle rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes lückenlos eingehalten, was auch von einer externen Sicherheitsfirma speziell überprüft und bestätigt wurde.“
Im Rahmen der Abwicklung des Härtefall-Fonds wurden Antragsteller lediglich auf das seit 2004 bestehende Register hingewiesen, um gegebenenfalls ihre GLN (Global Location Number) abzufragen. Antragsteller konnten für die GLN-Abfrage aber auch das Unternehmensserviceportal des Bundes nutzen.
Anträge für den Härtefall-Fonds können weiterhin eingebracht werden
Es ist auch nicht richtig, dass aktuell keine Anträge beim Härtefall-Fonds gestellt werden können. Da das Ergänzungsregister nicht im Zusammenhang mit der Abwicklung des Härtefall-Fonds steht, können selbstverständlich weiterhin Anträge für den Härtefall-Fonds eingebracht werden.(PWK196)