Kopf: Fortsetzung der Stundung der SV-Beiträge unterstützt Betriebe bei Liquiditätssicherung
Gestundete ÖGK-Beiträge für Februar bis April müssen erst 2021 bezahlt werden, Stundungen und Ratenzahlungen für Beiträge ab Mai werden möglich

„Wir haben in intensiven Verhandlungen ein umfassendes Maßnahmenpaket erreicht, das für die Liquiditätssicherung unserer Betriebe in der derzeitigen Situation bedeutend ist“, begrüßt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die heute im Nationalrat beschlossenen Maßnahmen zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
Konkret hat man sich darauf geeinigt, dass die von der ÖGK gestundeten Beiträge für Februar, März und April erst Anfang 2021 bezahlt werden müssen. Auf Antrag kann diese Zahlung aus Gründen der Unternehmensliquidität in Raten bis Ende 2021 geleistet werden. Verzugszinsen fallen keine an. „Damit herrscht Klarheit, wie es mit den Stundungen weitergeht. Für viele Betriebe wären die Beiträge in der aktuellen Situation eine unzumutbare Belastung gewesen“, sagt Kopf.
Weitere Stundungen werden gewährt
Positiv ist zudem, dass weitere Stundungen gewährt werden. So können auch für Beiträge der Monate Mai bis Dezember bis zu drei Monate Stundungen und Ratenzahlungen bis Ende 2021 beantragt werden. Eine Nachsicht bei den Verzugszinsen ist ebenfalls möglich.
Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit wurde eine Sonderregelung beschlossen: Für diese müssen Unternehmen die Beiträge erst im zweiten Kalendermonat, das auf die Auszahlung der Beihilfe folgt, zahlen. „Die beschlossenen Maßnahmen sind ein dringend benötigter Beitrag zur Liquiditätssicherung“, betont der WKÖ-Generalsekretär. (PWK222/DFS)