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KMU-Bankenpaket

Absicherung der Einlagen

Die Haftung für Firmenkonten wurde von 20.000 auf 50.000 Euro erweitert. Für KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) in der Form von Einzelunternehmen (somit die Mehrheit der KMU) gilt 2009 - wie für Private - die unbegrenzte Einlagensicherung. Ab 2010 liegt die Obergrenze bei 100.000 Euro. 

Weiters wurde auf europäischer Ebene eine Gleichstellung der KMU, die als Personen- und Kapitalgesellschaften geführt werden, erreicht. Damit gilt für KMU dieselbe Obergrenze (100.000 Euro) wie für Private. Somit wurde eine zentrale Forderung der Wirtschaft zur Absicherung der Einlagen realisiert.

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