Investitionsfreibetrag einführen
Position der WKÖ 2020
Die jährlichen realen Wachstumsraten der Bruttoanlageninvestitionen und des Wirtschaftswachstums haben sich in den letzten zwei Jahren verlangsamt. Am Standort Österreich muss mehr investiert werden. Dies erhöht die Produktivität, sichert Arbeitsplätze und fördert das – schwächelnde – Wachstum. Auch in den Klimaschutz soll mehr investiert werden können.
Wichtige Maßnahmen sind daher:
- Einführung eines Investitionsfreibetrags in der Höhe von 20 Prozent im EStG auf Investitionen in maschinelle Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Software, Patente, Lizenzen und Konzessionen) sowie Sanierung und Umbau von Gebäuden
- Einführung eines Investitionsfreibetrags in der Höhe von 30 Prozent im EStG für die Anschaffung/Herstellung energieeffizienter Neubauten und thermische Gebäudesanierungen
Mehr Infos: WKÖ Forderungen