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Industrie: Mehr Tempo bei Energiekostenzuschuss und Grüngas-Ausbau

Branchensprecher Menz: "Steigender Kostendruck schwächt Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe"

Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der WKÖ
© WKÖ/BSI

Der Kostendruck für die heimische Industrie steigt durch anhaltend hohe Energiekosten zusätzlich zu gestiegenen Rohstoff- und Transportkosten massiv. So bleiben nicht nur die aktuellen Gas- und Strompreise auf hohem Level, auch Terminkontrakte für 2023 erreichten zuletzt neue Höchstwerte. Während die gesetzlichen Grundlagen für die zumindest teilweise Entlastung der Betriebe bereits vorliegen, fehlen nach wie vor die konkreten Förderrichtlinien. Dies betrifft das Gas-Diversifizierungsgesetz (GDG 2022), mit dem die Umrüstung industrieller Energieerzeugungsanlagen auf den Betrieb mit anderen Energieträgern gefördert wird, aber auch das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG 2022), das auf Basis des EU-Krisenrahmens bei energieintensiven Industriebetrieben die Mehrkosten für Strom, Gas und Kraftstoffe ausgleichen soll.

"Beide Rechtsakte sind für die Industrie jetzt sehr wichtig – das UEZG mindert einseitig hohe Kostenbelastungen und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen, während das GDG die zeitgerechte Substitution von Erdgas durch andere Energieträger unterstützen soll. Dadurch ermöglicht die Industrie, dass mehr Erdgas eingespeichert werden kann. Für Unternehmen ist hier insbesondere auch Rechtssicherheit betreffend ihrer Anlagengenehmigung und den Emissionsgrenzwerten unerlässlich", betont Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der WKÖ.

Strompreiskompensation umsetzen

Offen ist nach wie vor auch das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz, mit dem die Strompreiskompensation auf Basis der EU-Emissionshandelrichtlinie umgesetzt wird. Menz: "Diese Maßnahme, die indirektes Carbon Leakage aufgrund der mit dem Strompreis auf Betriebe weitergewälzten CO2-Kosten verhindern soll, wurde von einer Mehrzahl der EU-Staaten bereits vor Jahren umgesetzt und ist auch Bestandteil des aktuellen Regierungsprogramms."

Die Bundessparte Industrie hat bei der Begutachtung im Juni auf die kritischen Bestimmungen des Entwurfs, wie der Befristung auf nur ein Jahr im Gegensatz zum Geltungszeitraum bis 2030 auf EU-Ebene, hingewiesen und die rasche Umsetzung dieser Maßnahme wiederholt eingefordert.

Potenzial von Grüngas rasch heben

Dringender Handlungsbedarf besteht auch bei Investitionsförderungen für Grüne Gase - eine entsprechende Verordnung auf Basis des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ist, ebenso wie die Erlassung eines Grüngas-Gesetzes, seit einem Jahr ausständig. Derzeit werden rund 0,14 TWh Grüne Gase eingespeist. Laut einer Analyse der Österreichischen Energieagentur sollte bis 2027 ein Wert von 14 TWh erreicht werden. Gerade weil dieses Ziel äußerst ambitioniert ist, besteht dringender Handlungsbedarf, denn die entsprechenden Anlagen müssen erst bestellt, gekauft, gebaut und ans Netz angeschlossen werden.

"Die rasche Hebung heimischer Potenziale von Grünem Gas – insbesondere Biomethan, in Zukunft auch Wasserstoff – reduziert die Importabhängigkeit, erhöht die heimische Wertschöpfung und verbessert die Versorgungssicherheit. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Unsicherheit über die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und der Lieferungen von russischem Gas muss bei einer Diversifizierung der Energiequellen mehr Tempo möglich sein", stellt Menz klar.

(PWK322/PM)

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