Handel zum Energiekostenzuschuss 2: Wegfall des Kriteriums der Energieintensität erfreulich
Handelsobmann Trefelik: Deutliche Ausweitung des Bezieherkreises ab 1.1.2023 wird positiv gesehen – „Hilft dem Handel durch die Krise“

"Die Erhöhung der Förderintensität von 30 auf 60 Prozent der Mehrkosten sowie der Entfall des Nachweises einer Mindest-Energieintensität bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro und damit eine niedrigere Eintrittsschwelle für Unternehmen - da ist ein großer Wurf gelungen", zeigt sich Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) erfreut. Denn die Bundesregierung weitet die Hilfe in Form des Energiekostenzuschusses II deutlich aus: Das Kriterium der Energieintensität wird im angekündigten Energiekostenzuschuss 2 in der Stufe 1 und 2 gestrichen. Das ist deswegen für den Handel so wichtig, da der Handel weniger energieintensiv ist, als der produzierende Sektor aber dennoch mit extrem hohen Kosten konfrontiert ist. Beim Energiekostenzuschuss I haben viele Unternehmen das Kriterium nicht erfüllt.
Der angekündigte Energiekostenzuschuss 2 (EKZ II) deckt nunmehr das gesamte Jahr 2023 als Förderzeitraum ab. "Die Erhöhung der Unterstützungsquote von 30 auf 60 Prozent in der Stufe 1 bringt die notwendige Wettbewerbsgleichheit mit unserem Nachbarland Deutschland. „Damit wird die geforderte Planungssicherheit geschaffen", so Branchensprecher Trefelik.
"Die Entlastung der Handelsbranche ist dringend notwendig, denn der Handel ist durch die multiplen Kosten, die uns seit fast drei Jahren heimsuchen, doppelt betroffen: Die Betriebe spüren die Energiekrise enorm und die Unternehmen können die erhöhten Kosten nicht 1:1 weitergeben. Dazu kommt, dass die Kund:innen den Gürtel enger schnallen müssen. Die Kostenexplosion verringerte in den vergangenen Monaten die Marge, die im Bereich des Handels ohnehin geringer ist als in anderen Wirtschaftssektoren", führt Branchensprecher Trefelik aus. "Umso erfreulicher ist, dass sich der Einsatz der Wirtschaft und ihrer Interessenvertretung bezahlt gemacht hat", so der Handelsobmann abschließend.
(PWK459/JHR)