WKÖ-Spitze zu Härtefall-Fonds: Ausweitung des Bezieherkreises erreicht
Aufstockung auf 2 Mrd. Euro - Einkommenseinbußen werden abgefedert – Neugründer dabei – Start nach Ostern

Nachdem in einer ersten Phase für Selbständige Schnellhilfe bis zu 1.000 Euro geleistet wurde, hat die Bundesregierung heute die Eckpunkte für die zweite Phase des Härtefall-Fonds bekanntgegeben und den Fonds auf 2 Mrd. Euro aufgestockt. "Dabei wurden wesentliche Forderungen der Wirtschaftskammer berücksichtigt. So wurde zum Beispiel der Kreis der Bezieher ausgeweitet, sodass deutlich mehr Unternehmerinnen und Unternehmer Geld aus dem Fonds erhalten", betont Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Maximal 2.000 Euro für bis zu drei Monate
Konkret wird mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über maximal drei Monate der Verdienstentgang – gesamt bis zu 6.000 Euro - abgefedert. Der erste Betrachtungszeitraum für den Verdienstentgang wird der erste Monat der Corona-Krise, von 16.3. bis 15.4. sein.
"Die Wirtschaftskammer wickelt als operativer Dienstleister den Härtefall-Fonds für die Bundesregierung ab. Wir haben unsere Erfahrungen aus den ersten Tagen der Abwicklung an die Regierung rückgemeldet und wichtige Verbesserungen für die Unternehmerinnen und Unternehmer im Land erreichen können. So werden beispielsweise die Einkommensober- und -untergrenzen künftig entfallen und Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste nicht weiter Ausschlussgründe sein", erklärt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Außerdem können in der Phase 2 nun auch Neugründer (Unternehmensgründungen ab 1.1.2020) aus diesem "Erste-Hilfe-Fonds" einen Pauschalbetrag beziehen.
Regierung arbeitet an Vergabekriterien
Der Härtefall-Fonds ist eine persönliche Erste-Hilfe-Maßnahme für Unternehmer, die akut durch die Corona-Krise in Notlage geraten sind. Unabhängig davon arbeitet die Bundesregierung an den Vergabekriterien des Corona-Krisen-Fonds (zuvor Notfallhilfefonds), deren Präsentation für Freitag angekündigt ist.
Mahrer und Kopf: "Unsere Selbständigen und deren Betriebe brauchen jetzt dringend Unterstützung. Der Härtefall-Fonds ist dabei ein wichtiges Element der Soforthilfe. Wir als Wirtschaftskammer werden auch in der Phase 2 der Abwicklung dieses Fonds dafür sorgen, dass die Beantragung so schnell und unbürokratisch wie möglich passieren kann und Unternehmer die Unterstützung so rasch wie möglich ausbezahlt bekommen."
(PWK139)