Härtefall-Fonds: Phase 3 startet am 2. August
Neue Richtlinie für Förderung im Juli, August und September tritt in Kraft - Mindestförderhöhe pro Beantragungszeitraum nun 600 Euro

Der Härtefall-Fonds, die Unterstützung für von der Pandemie betroffene Selbständige, geht in Phase 3: Ab 2. August und bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (nämlich Juli, August und September 2021) jeweils rückwirkend beantragt werden.
Die entsprechende Richtlinie wurde von der Bundesregierung angepasst und aktualisiert, teilt die Wirtschaftskammer als operativer Abwickler des HFF mit.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Die Identifizierung des Förderwerbers erfolgt nun mittels Handysignatur. Dies erhöht die Sicherheit und reduziert den Aufwand für zusätzliche Dateneingabe.
- Die Mindestförderhöhe pro Betrachtungszeitraum in Phase 3 des Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro, die maximale Förderhöhe bleibt wie in Phase 2 bei 2.000 Euro.
- Damit keine Lücken zwischen den Förderungen entstehen, wurde für den Zeitraum zwischen Ende der Phase 2 Mitte Juni und Start der Phase 3 mit Anfang Juli eine pauschale Lösung gefunden: Die Zeit zwischen 16. und 30. Juni 2021 wird bei einem Antrag für Juli 2021 pauschal mit 50 Prozent der Förderhöhe abgegolten, wenn man für diesen Monat einreicht.
Insgesamt ergibt sich für Phase 3 somit eine maximale Förderhöhe von 7.000 Euro. (PWK378/PM)
- Anträge für die Phase 2 des Härtefall-Fonds können noch bis einschließlich 31.7.2021 gestellt werden. Die Phase 2 umfasst insgesamt 15 Betrachtungszeiträume, der letzte Betrachtungszeitraum der Phase 2 ist 16.5.2021 – 15.6.2021.
Mit Juli 2021 geht der Härtefall-Fonds in die Verlängerung. Die Richtlinie für die Phase 3 des Härtefall-Fonds wird derzeit ausgearbeitet.
Die Antragstellung für die Phase 3 (Betrachtungszeiträume Juli, August, September 2021) startet voraussichtlich am Montag, 2.8.2021.
» Informationen zu den Eckpunkten der Phase 3