Härtefall-Fonds: Neue Förder-Richtlinie veröffentlicht – Antragstellung möglich – Auszahlung gestartet
Neu-Anträge können gestellt werden, Nachzahlungen für bereits abgerechnete Anträge angelaufen

Die Bundesregierung hat nun die angekündigte überarbeitete Richtlinie für den Härtefall-Fonds veröffentlicht. Mit der Anhebung der Mindestförderung auf 500 Euro und dem zusätzlichen Comeback-Bonus von 500 Euro pro Monat, sowie der Verdoppelung der förderbaren Monate von 3 auf 6 bringt diese Korrektur deutliche Verbesserungen für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer.
Aus- und Nachzahlungen erfolgen automatisch
Bei bereits eingereichten bzw. abgerechneten Anträgen ist keine neuerliche Einreichung erforderlich. Die Aus- und Nachzahlungen bei Aufrundung auf den neuen Mindestförderbetrag und beim Comeback-Bonus erfolgen automatisch. Mit der Nachzahlung des Comeback-Bonus wurde gestern bereits begonnen.
Antragsformular online verfügbar
Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds können unter wko.at/haertefall-fonds eingereicht werden. Ab 16. Juni ist die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das dritte „Corona-Monat“ (von 16. Mai bis 15. Juni) möglich. (PWK248)