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Gesellschaftssteuer

Entlastung für Wirtschaft in Höhe von 100 Mio. Euro

Gründungen von Kapitalgesellschaften, Kapitalerhöhungen und Gesellschafterzuschüsse können ab 2016 ohne Gesellschaftsteuer getätigt werden, womit die Wirtschaft um rund 100 Millionen Euro entlastet wird. Zudem wird mit der Abschaffung der eigenkapitalbelastenden Gesellschaftsteuer der Anreiz zur Eigenkapitalbildung und Risikokapitalbildung und Risikokapitalfinanzierung forciert. 

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