Für eine faire und transparente öffentliche Auftragsvergabe

Position der WKÖ

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Aktualisiert am 22.09.2023

Die Wirtschaftskammer Österreich bekennt sich in ihren Grundsätzen zu einem marktwirtschaftlich geprägten Wirtschaftssystem mit funktionierendem Wettbewerb und damit zu einer fairen und transparenten Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand. 

Der Staat deckt seinen Bedarf zumeist am Markt durch die Nachfrage von Sachgütern und Dienstleistungen, die er für seine Aufgabenerfüllung braucht. Dabei unterscheidet er sich bei seinem Einkauf wesentlich von den sonstigen Marktteilnehmern, da er neben reinen Effizienzüberlegungen auch andere Zielsetzungen wirtschafts-, sozial- oder strukturpolitischer Art verfolgen kann. Das österreichische wie europäische Vergaberecht garantieren funktionierende öffentliche Beschaffungsmärkte sowie ausreichenden Wettbewerb für einen ökonomisch effizienten, zweckmäßigen und sparsamen Einsatz öffentlicher Gelder. Die WKÖ spricht sich auf österreichischer, europäischer sowie internationaler Ebene für einen fairen transparenten Leistungswettbewerb basierend auf klaren und einfach zu vollziehenden rechtlichen Rahmenbedingungen aus.

Um die positiven Wirkungen von effektiven und effizienten öffentlichen Beschaffungssystemen für Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen, setzt sich die WKÖ interessenpolitisch für eine proaktive Vergabepolitik ein, wonach die öffentliche Auftragsvergabe nur an geeignete, dh befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen erfolgen darf. 

Die Einführung von elektronischer Kommunikation im Vergabeverfahren (e-Vergabe) ist ein wesentlicher Beitrag zu dessen Vereinfachung, erhöht die Transparenz von Beschaffungsvorgängen und öffnet die Beschaffungsmärkte für neue Bieterkreise  (Wirtschaft Digital). 

Die WKÖ ist aktiver Partner der Vergabekontrolle in Österreich; sie nominiert weisungsfrei gestellte Laienrichter ins Bundesverwaltungsgericht und arbeitet mit dem Bundeskanzleramt, dem Wirtschafts- und Finanzministerium, den Sozialpartnern und der Wissenschaft an aktuellen vergaberechtlichen Themen (zB Berücksichtigung von Qualitätskriterien neben dem Preis, e-Vergabe, zentrale Beschaffung).

Ergänzend zu ihren interessenpolitischen Gestaltungsmaßnahmen unterstützen und beraten die Wirtschaftskammern ihre Mitglieder bei vergaberechtlichen Fragestellungen. Dazu dienen Informationsveranstaltungen und die Aufbereitung grundsätzlicher Informationen im Kompetenzcenter Wirtschaftsrecht sowie die Beantwortung von individuellen Rechtsfragen. 

Daraus leiten sich bis 2025 folgende vergabepolitische Forderungen ab: 

  • Schaffung eines anwenderfreundlichen und modernen Vergaberechts, das rechtssichere Vergaben im Wettbewerb sowie die verantwortungsvolle und wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Budgetmittel ermöglicht 
  • rasche Einführung einer flächendeckenden e-Vergabe und e-Rechnung
  • klares Bekenntnis zur Marktwirtschaft ohne unnötige Eingriffe in die Privatautonomie der Unternehmen
  • klares Bekenntnis zu einem qualitativ hochwertigen Einkauf der öffentlichen Hand unter Berücksichtigung von praxistauglichen Qualitätskriterien (bei Eignungs- und Zuschlagskriterien, technischen Spezifikationen sowie Vertragsbedingungen)
  • entschlossene Forcierung der gesetzlichen Möglichkeiten für die Direktvergabe und einfache Vergabeverfahren für Aufträge von geringem Volumen als Maßnahme zur Regionalförderung insbesondere für KMU 
  • klare Beschränkung der Regelungsinhalte auf einkaufspezifische Themenstellungen sowie verfahrensrelevante Grundsätze ohne übertriebene Regelungsdichte
  • klares Bekenntnis zu Normen der öffentlichen Auftragsvergabe 
  • Beibehaltung eines effektiven und effizienten Rechtsschutzes bei gleichzeitiger Erweiterung der Antragslegitimation auf gesetzliche Interessenvertretungen für Ausschreibungsunterlagen.

International Procurement Instrument (IPI)

Der Marktzugang zum öffentlichen Beschaffungswesen für internationale Anbieter ist in der EU kaum eingeschränkt. Hingegen werden europäische Anbieter oft in Drittstaaten von deren öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Die EU-Kommission hat mit dem internationalen Beschaffungsinstrument (IPI) einen neuen rechtlichen Rahmen für den Zugang zum EU-Beschaffungsmarkt vorgeschlagen.

» Die WKÖ Position zum IPI