WKÖ-Kopf: Fach- und Publikumsmessen wieder möglich
Perspektive für Messeveranstalter sichergestellt – Wichtiger Schritt für den Tourismusstandort Österreich

Behördliche Bewilligung nötig
Fach- und Publikumsmessen müssen behördlich bewilligt werden. Dafür benötigen Messeveranstalter ein COVID-19-Präventionskonzept, das die individuelle Situation vor Ort berücksichtigt. Eine allgemeine Einschränkung der Teilnehmerzahl gilt nicht. Aus Sicht der WKÖ sollte darüber hinaus die derzeit vorgesehene Maskenpflicht für Besucher bei Unterschreitung des 1-Meter-Abstands evaluiert und in einem nächsten Schritt aufgehoben werden.
Gerade im Messebereich sind die langen Vorlaufzeiten für die Betriebe eine große Herausforderung, erläutert Kopf: „Unsere Messeveranstaltungen sind eine wesentliche Säule des heimischen Tourismusstandortes. Es ist erfreulich, dass für Veranstalter, Aussteller und Besucher eine klare Perspektive sowie Rechtssicherheit geschaffen wird. Angesichts der erforderlichen Planungszeit ist dies ein wichtiges Signal, um einen funktionierenden Messebetrieb ab Herbst wieder zu ermöglichen.“
Weitere Verbesserungen werden umgesetzt
Die aktuelle Novelle der Covid-19-Lockerungsverordnung enthält weitere wichtige Erleichterungen: So wird die Sperrstunde in der Gastronomie von 23 Uhr auf 1 Uhr verschoben, die „4-Personen-pro-Tisch-Regel“ aufgehoben und die Maskenpflicht für Gäste abgeschafft. Im Handel wird die Maskenpflicht für Kunden und Mitarbeiter aufgehoben. (PWK266)