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Erleichterungen bei Grundstücksübertragungen

Begünstigungen für Betriebe durchgsetzt

Seit Jänner 2013 ist die Grundbuchsgebührennovelle in Kraft, die bei allen Grundstücksübertragungen eine Grundbucheintragungsgebühr vorsieht, deren Höhe 1,1 Prozent des Verkehrswertes des übertragenen Grundstücks entspricht. 

Die Wirtschaftskammer Österreich konnte im Zuge der Neuregelung Begünstigungen für Betriebe durchsetzen, wie zum Beispiel bei Übertragungen von Liegenschaften innerhalb der Familie oder bei Umgründungen. Als Bemessungsgrundlage wird in diesen Fällen der dreifache Einheitswert herangezogen, der weitaus geringer ist und höchstens 30 Prozent des Verkehrswertes betragen darf. 

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