Energiepolitik
Wachstum braucht Energie
Ein gut funktionierendes Energiesystem ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliche Aktivität. Aufgabe des Energiesystems muss es sein, den Bedarf an Energiedienstleistungen jederzeit verlässlich, zu erschwinglichen Preisen und unter Minimierung negativer Umweltauswirkungen zu decken. Es ist Aufgabe der Politik, geeignete Rahmenbedingungen zu setzen, um dieses dreifache Ziel der Versorgungssicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Umweltverträglichkeit zu verwirklichen. Ein in diesem Sinne nachhaltiges Energiesystem stellt auch einen wichtigen Standortfaktor dar, trägt zu Wachstum und Beschäftigung bei, stimuliert technologische Innovation und fördert die Erschließung neuer Märkte.
Demgegenüber ist das gegenwärtige Energiesystem geprägt von steigendem Energieverbrauch, steigenden CO2-Emissionen und hoher Abhängigkeit von wenigen Lieferantenstaaten. Es besteht also Handlungsbedarf: Weitermachen wie bisher ist aus unserer Sicht keine zielführende Strategie. Die Herausforderung liegt darin, das Energiesystem in Richtung einer "low energy, low carbon society“ umzugestalten.
Für diese Neuausrichtung brauchen wir einen langen Atem. Das Energiesystem lässt sich nicht plötzlich grundlegend ändern. Deshalb müssen die notwendigen Weichenstellungen rechtzeitig getroffen werden. Den Handlungsrahmen dazu kann der integrierte nationale Energie- und Klimaplan für Österreich bilden.“
» Mehr lesen zu Maßnahmen und Handlungsfeldern
Begutachtungen
- Umweltbericht des Netzinfrastrukturplans (NIP)
- Strom-ClearinggebührenVO
- Erdgas-ClearingentgelteVO
- Novelle der Gas-Monitoring-Verordnung 2017
- Elektrizitäts-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017 (E EnLD VO 2017 – Novelle 2023)
- Novelle der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020
- Nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP)
- Energieeffizienz-Qualifikationsbewertungs-Verordnung (EEff-QBV)
- Verordnung betreffend die Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen
- Entwurf delegierte Rechtsakte zur EU-Taxonomie: Definition der Kriterien für die Umweltziele 3-6 und Änderung zur Taxonomie-Offenlegung
- Reformierung des EU-Strommarktdesigns
Positionen und Stellungnahmen
- Konsultationsentwurf Präventionsplan Gas gem. Art 8 der VO (EU) 2017/1938
- Konsultationsentwurf Netzinfrastrukturplan (NIP)
- Novelle Gas-Monitoring-VO 2017 (GMO-VO 2017) - Stellungnahme
- Novelle Gas-Marktmodell-VO 2020 (GMMO-VO 2022) - Stellungnahme
- Novelle Elektrizitäts-Energielenkungdaten-Veordnung 2017 (E-ENLD-VO 2017) - Stellungnahme
- Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017 (G-EnLD-VO 2017 – Novelle 2023)
- Festlegung von allgemeinen technischen Anforderungen für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen (RfG Anforderungs-V)
- Nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP)
- Vorschlag für eine Verordnung des Rates 2022/0339 (NLE) zu mehr Solidarität durch eine bessere Koordinierung der Gasbeschaffung
Schlagzeilen und Erfolge
Maßnahmen/Handlungsfelder
Der Schlüssel zur Umsetzung der vorgegebenen Ziele liegt unserer Auffassung nach in der Entwicklung des Energieverbrauchs. Nur wenn es gelingt, bei der Energieeffizienz in den kommenden Jahren einen Sprung nach vorne zu machen, scheinen die Ziele machbar. Dafür brauchen wir ein abgestimmtes Bündel an Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in allen Sektoren.
Wir unterstützen auch den weiteren Ausbau erneuerbarer Energie als Beitrag zur Reduktion der Importabhängigkeit und der CO2-Emissionen. Ziel muss es sein, alternative Erzeugungstechnologien zur Marktreife zu führen. Dabei sind finanzielle Belastungen der Endkunden, insbesondere der energieintensiven Industrie, in Grenzen zu halten und Fördermittel der öffentlichen Hand im Sinne der Kosteneffizienz optimal einzusetzen.
Ein funktionierender, integrierter Strom- und Gasmarkt ist nach unserer Auffassung eine wesentliche Grundlage für die Erreichung energie- und klimapolitischer Ziele. Aus wettbewerbspolitischer Sicht besteht insbesondere beim grenzüberschreitenden Handel mit Strom und Gas Verbesserungsbedarf. Eine effektive Trennung der Energieproduktion von den Übertragungs- und Verteilnetzen und ein fairer und gleicher Zugang zu den Netzen sind weitere Kernelemente eines integrierten Binnenmarktes. Für den dringend notwendigen Ausbau der Infrastruktur sind geeignete rechtliche Rahmenbedingungen und Investitionsanreize zu schaffen.
- Um den Wirtschaftsstandort abzusichern und sowohl im europäischen als auch globalen Umfeld die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen zu gewährleisten braucht es eine Politik, die wettbewerbsfähige Preise und Versorgungssicherheit garantiert. Es sind die europäischen Ziele (CO2, erneuerbare Energien, Energieeffizienz bis 2030) zu erreichen und somit die Vorgaben der EU zu erfüllen. Dafür braucht es die Zusammenarbeit aller EU-Mitgliedstaaten im Sinne eines harmonisierten europäischen Energie-Binnenmarkts.
Neue Strukturen schaffen neue Geschäftsmodelle. Gebäude und Fahrzeuge etwa können neben reinen Verbrauchern auch als Kraftwerke und Speicher fungieren. Auf den Energiemärkten bieten neben den klassischen Energieversorgern neue Akteure ("Energy service companies“) verschiedene Energiedienstleistungen an.
Im Bereich der Umwelt- und Energietechnologie zählen österreichische Unternehmen bereits jetzt zur internationalen Spitze. Weitere Maßnahmen müssen folgen, um Technologieführerschaften auszubauen, die Wachstumspotenziale dieser Brachen in einem sehr dynamischen Marktumfeld bestmöglich zu nutzen und damit Umwelt- und Energietechnik "made in Austria“ als globale Qualitätsmarke zu positionieren.
Als Wirtschaftskammer Österreich sehen wir unsere Rolle dabei, den bevorstehenden Transformationsprozess auf österreichischer und europäischer Ebene im Interesse der österreichischen Unternehmen aktiv mit zu gestalten, um entstehende Kosten zu minimieren und zugleich größtmöglichen Nutzen zu generieren. Dafür setzen wir uns ein.