Eckpunkte der Impfpflicht
Ein Überblick über das Anfang Februar in Kraft tretende Gesetz

Zeitplan
- Die Impfpflicht kommt mit Anfang Februar
- Eingangsphase bis Mitte März
- In dieser Phase sind die Menschen angehalten, sich impfen zu lassen
- Kontrolldelikt ab Mitte März
- Das heißt: Jeder Mensch kann kontrolliert werden und muss, wenn er nicht geimpft ist, mit einer Anzeige rechnen
- Der Höchst-Strafrahmen reicht von: 600€ (im abgekürzten Verfahren) bis 3.600€ (im ordentlichen Verfahren)
- Per Verordnung der Bundesregierung wird ein Erinnerungsstichtag festgelegt, ab dem ein Erinnerungsschreiben an alle ungeimpften Personen geschickt werden, das sie zur Impfung auffordert und anleitet
- Die letzte Stufe ist: Wenn epidemiologisch notwendig, kann und wird es ab einem per Verordnung der Bundesregierung festgelegten Impfstichtag – mit der Zustimmung des Parlaments – auch zu automatisierten, flächendeckenden Strafen für ungeimpfte Personen kommen
- Eingangsphase bis Mitte März
Für wen wird die Impfpflicht gelten?
- Für alle Personen ab 18 Jahren
- Ausgenommen:
- Schwangere
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
- Genesene Personen für 180 Tage
Woher kommen die Daten?
- Im Impfregister werden Impfungen und Ausnahmegründe eingetragen
- Ausnahmen werden von Amtsärzten und Epidemieärzten, bzw. durch fachlich geeignete Ambulanzen oder Krankenanstalten festgestellt und eingetragen.
- Für das Erinnerungsschreiben und (wenn epidemiologisch notwendig) die Aussendung von automatisierten Impfstrafverfügungen wird es einen Datenabgleich – unter Einhaltung aller datenschutzrechtlicher Voraussetzungen – zwischen Zentralem Melderegister, dem Impfregister und anderen relevanten Datensätzen (genesen, ausgenommen etc.) geben.
Wie wird kontrolliert bzw. bestraft?
- Ab 16. März wird die Polizei im Rahmen von Kontrollen den Impfstatus erheben und anzeigen, woraufhin die Bezirksverwaltungsbehörde das (abgekürzte) Verwaltungsstrafverfahren zu führen hat
- Wenn epidemiologisch notwendig, können außerdem automatisierte Impfstrafverfügungen (nach Erinnerung) ausgestellt werden
- Ziel ist weiterhin: Menschen zum Impfen zu bringen und nicht zu strafen, daher kann man 2 Wochen nach Ausstellung der Impfstrafverfügung durch nachgeholte Impfung straffrei werden