Blick von unten auf den Kyōto Tower beleuchtet bei Nacht
© 優也 中川 | stock.adobe.com

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan

Ja zu neuen Chancen für Österreich!

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 29.12.2023


Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan trat mit 1. Februar 2019 in Kraft.

Als kleines, exportorientiertes Land wird Österreich vom Abkommen besonders profitieren - die Unternehmen ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Familien.


Österreich profitiert von fairen Handelsabkommen

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan verbessert die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und sorgt für die nötige Rechtssicherheit. Das Abkommen ist außerdem ein wichtiges Signal für einen offenen, fairen und regelbasierten Handel.

Österreichische Unternehmen und ihre Beschäftigten werden von einem verbesserten Zugang zum japanischen Markt profitieren – das ist gut für Wachstum, Jobs und Wohlstand.

Besonders KMU werden profitieren, denn viele sind als Zulieferbetriebe für die österreichische Exportwirtschaft tätig.

Japan als wichtiger Exportpartner Österreichs und der EU

Bereits jetzt ist Japan der zweitwichtigste Wirtschaftspartner für Österreich in Asien. Nur in China setzen die heimischen Betriebe noch mehr um.

2018 legten die heimischen Exporte um 10,7 Prozent auf 1,5 Milliarden Euro zu. Die Importe aus Japan stiegen um 4,4 Prozent auf 2,2 Milliarden Euro.

Japan ist die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt, der zweitgrößte Handelspartner Österreichs in Asien und der sechswichtigste Handelspartner der EU.


Einsparungen bei Zollgebühren

Mit Inkrafttreten des Abkommens wurden 90% der Zölle für EU-Ausfuhren abgebaut. Sobald das Abkommen vollständig umgesetzt ist, wird Japan die Zölle für 97% der EU-Waren abgeschafft haben. Die Europäische Kommission erwartet dadurch jährlich Zolleinsparungen in Höhe von etwa 1 Mrd. Euro für EU-Exporte.

Schutz von geographischen Herkunftsangaben

Durch das Abkommen werden mehr als 200 geographische Angaben von regionaltypischen Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnissen – unter anderem Tiroler Speck, Steirisches Kürbiskernöl, Steirischer Kren, Inländerrum und Jägertee – auf dem japanischen Markt geschützt.

Gesundheits- und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen

Die Genehmigungs- und Freigabeverfahren werden vereinfacht und die Einfuhrverfahren ohne unangemessen Verzögerung abgeschlossen. Sicherheitsstandards werden nicht gesenkt.

Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse

Durch die Angleichung der internationalen Standards für Produktsicherheit und Umweltschutz sind keine erneuten Tests und Zertifizierungen für Exporte von KFZ nach Japan erforderlich. Auch Handelshemmnisse in den Bereichen Medizinprodukte, parapharmazeutische Erzeugnisse und Kosmetika, Textilkennzeichnung sowie Bier werden abgeschafft.

Fairplay bei öffentlichen Ausschreibungen

EU-Unternehmen können gleichberechtigt mit japanischen Unternehmen an Ausschreibungen in 54 „Kernstädten“ Japans teilnehmen (Städte ab 300.000 Einwohnern). Bestehende Hemmnisse im Eisenbahnsektor werden beseitigt.

Gleiche Bedingungen für Dienstleister

Für Post- und Kurierdienstleister sowie Telekommunikationsdienstanbietern gelten gleiche Wettbewerbsbedingungen. EU-Mitgliedsstaaten behalten das Recht, öffentliche Dienstleistungen in öffentlicher Hand zu belassen und private Dienstleistungen wieder zu verstaatlichen.