Coronavirus: Neue Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung
Ausweitung der Maskenpflicht und Verschärfung der Einreisebestimmungen

Aufgrund der steigenden Zahl an Corona-Infektionen in den vergangenen Wochen hat die Bundesregierung die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS-Masken) wieder ausgeweitet.
- von öffentlichen Apotheken,
- von Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln) und
- von Banken, und
- der Post einschließlich Postpartnern und
- von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden.
Achtung:
Die am Freitag, den 24.07.2020 veröffentlichten Einreisebestimmungen treten am Montag, den 27.07.2020 in Kraft.
Die Einreise aus Risikogebieten ist nur mehr mit negativem PCR-Test eines zertifizierten Labors möglich.
- Dieser Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
- In begründeten Ausnahmefällen können österreichische Staatsangehörige und Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, die Testung binnen 48 Stunden auf eigene Kosten in einer wohnortsnahen Teststation durchführen.
- Betroffene müssen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses verpflichtend in Heimquarantäne.
- Die Einhaltung der Heimquarantäne von Reiserückkehrern wird verstärkt kontrolliert.