Ausgewogene Maßnahmen ermöglichen Weiterbetrieb der Wirtschaft
Zusätzliche Lösungen auf Basis bestehender Corona-Regelungen

Die Bundesregierung hat auf Basis der bestehenden Corona-Regelungen weitere Maßnahmen angekündigt.
Die Eckpunkte im Überblick:
Verstärkte Kontrollen
- Ab 10. Jänner: "Aktion scharf" bei 2G-Kontrollen.
- Ab 11. Jänner: 2G-Kontrollpflicht im Handel: An Interaktionspunkten (z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen).
- Sämtliche Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch COVID-Maßnahmen kontrollieren.
- Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen gegen COVID- Maßnahmen (ab 3. Februar).
- Erhöhung der Strafen (ab 3. Februar).
Quarantäne-Regeln (ab 8. Jänner)
- Künftig gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen K1 oder K2, sondern nur noch Kontaktperson.
- Künftig wird man keine Kontaktperson mehr sein, wenn man 3 Mal immunisiert ist, oder alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können.
- Alle Kontaktpersonen können sich am 5. Tag mit PCR freitesten.
- Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test (PCR oder Antigen) und FFP2 Maske auch weiterhin arbeiten gehen.
- Positiv getestete Personen können sich ab dem 5. Tag freitesten (negative PCR-Untersuchung oder CT-Wert ≥ 30)
Strengere Schutzmaßnahmen (ab 11. Jänner)
- FFP2 Maske auch outdoor wo kein 2 Meter Abstand möglich ist, beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen etc. (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder).
- Die Bundesländer können zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.
- Home-Office soll dort wo möglich zur Regel und nicht zur Ausnahme werden.
Grüner Pass
- Ab Februar wird die Gültigkeit des Grünen Passes von neun auf sechs Monate verkürzt. Dies gilt für jene, die den zweiten Stich erhalten haben. Für jene, die sich bereits den dritten Stich abgeholt haben, bleibt die Gültigkeit bis auf Weiteres bei neun Monaten.
Hinweis: Bis zum Vorliegen der entsprechenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben. Bitte beachten Sie, dass in den Bundesländern zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen gelten können.