Die Belegung der Intensivbetten in den heimischen Spitälern durch Corona-Infizierte hat die Marke von 15 % überschritten. Damit ist Stufe 2 des Corona-Stufenplans erreicht. Der Corona-Stufenplan der Bundesregierung sieht vor, dass damit ab 8. November 2021 strengere Corona-Regelungen in Kraft treten. Sollte bereits zuvor die Grenze von 20 % (400 Betten) überschritten werden, treten die Stufen 2 und 3 zeitgleich und unverzüglich in Kraft.
Corona-ICU-Belegung
Maßnahmen
Seit 15. September
10 % (200 Betten)
Verschärfung der Kontrollen der geltenden Maßnahmen (Achtung: Inhaber von Betriebsstätten müssen „dafür Sorge tragen“, dass die geltenden gesundheitspolizeilichen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 eingehalten werden, ansonsten drohen Verwaltungsstrafen. Nähere Details finden Sie hier)
Antigen-Tests nur mehr 24 Stunden gültig
FFP2-Maske verpflichtend, wo derzeit MNS (insbesondere Betriebsstätten des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel, etc.)
Empfehlung FFP2 für alle auch im Handel, für Ungeimpfte verpflichtend
3G bei Veranstaltungen ab 25 Personen (bis jetzt ab 100 Personen)
Zutritt in die Nachtgastronomie nur mit
Impfnachweis oder
negativem PCR-Test (max. 72 h alt) oder
Genesungsnachweis (nur bei Genesungsnachweis, ärztlicher Bestätigung oder Absonderungsbescheid)
In Museen, kulturellen Ausstellungshäusern, Kunsthallen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven haben KundInnen, die weder geimpft noch genesen sind, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen, Geimpfte bzw. Genesene müssen keine FFP2-Maske tragen (es wird jedoch empfohlen).
Für Gelegenheitsmärkte oder abgetrennte Areale von Gelegenheitsmärkten, an denen nicht nur Waren, Speisen oder Getränke verkauft werden, gelten die Regelungen für Zusammenkünfte (d. h. bei mehr als 25 Teilnehmern 3G-Nachweis etc.). Wenn nur Waren, Speisen oder Getränke zum Verkauf angeboten werden, ist kein 3G-Nachweis notwendig, in geschlossenen Räumen muss FFP2-Maske getragen werden.
In Theatern, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsälen und -arenen ist ein 3G-Nachweis verpflichtend für alle.
Als Impfnachweise gelten
Zweitimpfung, wobei diese max. 360 Tage (statt bisher 270) zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen oder
Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (dzt. Johnson&Johnson); die Impfung darf max. 270 Tage zurückliegen oder
Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorliegt; die Impfung darf max. 360 Tage zurückliegen oder
NEU: weitere Impfung, wobei diese maximal 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer der oben genannten Impfungen mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen.
ab 8. November
15 % (300 Betten)
Nachtgastronomie (und ähnliche Settings), Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen: Geimpft/Genesen (2G)
Arbeitnehmer in Nachtgastronomie sowie bei Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern und mit nicht ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen (Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern) müssen einen 2G-Nachweis erbringen, andernfalls müssen sie einen negativen PCR-Test vorweisen sowie eine FFP2-Maske tragen.
Antigentests zur Eigenanwendung ("Wohnzimmertests") und Nachweise über neutralisierende Antikörper nicht mehr für 3G gültig
Wegfall der "Zutrittstests vor Ort"
20 % (400 Betten)
Inkrafttreten sofort nach Überschreitung
Überall, wo die 3G-Regelung gilt, nur mehr Geimpft/Genesen/PCR-Test
25 % (500 Betten)
Inkrafttreten sofort nach Überschreitung
2G für Gastronomie, Events und Zusammenkünfte ab 25 Personen
2,5G am Arbeitsplatz
(Details werden noch ausgearbeitet)
30 % (600 Betten)
Inkrafttreten sofort nach Überschreitung
Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte
(Details werden noch ausgearbeitet)
Hinweis: Bis zum Vorliegen der veröffentlichten Verordnung können sich noch Änderungen ergeben.
Weitere Antworten, Updates und Informationen rund um Corona finden Sie auf unserem Corona-Infopoint: wko.at/corona
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