Veranstaltung beraten statt strafen
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Beraten statt strafen

Nachbericht zur Veranstaltung vom 16.5.2017

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Die Wirtschaftskammer Österreich und die Landwirtschaftskammer Österreich luden am 16. Mai 2017 im Festsaal der Landwirtschaftskammer Österreich zu einer Veranstaltung unter dem Titel "Beraten statt strafen" ein. 

Der Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich, DI Josef Plank, formulierte im Rahmen seiner Eröffnungsrede eine klare Botschaft: Durch die Vielzahl der unterschiedlichen Vorschriften werden Land- und Forstwirte sowie Unternehmer zusehends überfordert. Eine Umsetzung des Prinzips "Beraten statt strafen" wäre ein wichtiges Signal, um das Wirtschaften in Österreich wieder zu erleichtern.  

Auch die Generalsekretärin der WKÖ, Mag. Anna Maria Hochhauser, forderte seitens der Wirtschaft eine unmittelbare Entlastung der Unternehmen durch Bürokratieabbau und Deregulierung. Obwohl es sich bei Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften meist nur um Bagatelldelikte handelt, werden in der Praxis oft unverhältnismäßig hohe Strafen verhängt. In diesem Zusammenhang nannte Hochhauser den Fall eines Unternehmers, der die Anmeldung eines neuen Mitarbeiters bei der Sozialversicherung um 7 Minuten zu spät einreichte; das Ergebnis: eine Geldstrafe in Höhe von rund 1000€.  

Es ist eine langjährige und prioritäre Forderung der Wirtschaft, das Prinzip "Beraten statt strafen" in den Materiengesetzen umzusetzen. „Wir wollen keine schwarzen Schafe schützen; wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem sinnvolles Wirtschaften möglich gemacht werden kann”, so Generalsekretärin Mag. Anna Maria Hochhauser. 

Der Strafverzicht in der Praxis 

Dr. Albin Larcher gewährte in seinem Vortrag einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtslage, Rechtsprechung und damit einhergehende praktischen Probleme. Das Verwaltungsstrafrecht führt generell ein „stiefmütterliches Dasein“, so Larcher. Während in der Praxis viel Zeit und Energie auf die Ausarbeitung materieller Normen verwendet wird, werden die Strafbestimmungen im legistischen Prozess am Ende nur schnell eingefügt.

Zudem hat sich in den letzten Jahren eine sehr strenge Judikatur der Strafgerichte zur Frage des Amtsmissbrauchs durch Unterlassungen im Zusammenhang mit Verwaltungsstrafverfahren entwickelt. Auch von der theoretischen Möglichkeit der Behörde gemäß § 45 Verwaltungsstrafgesetz von einer Strafe abzusehen, wird in der Praxis kaum Gebrauch gemacht. Larcher stellt abschließend fest, dass die Behörden derzeit oft völlig überschießende Strafbestimmungen mit sehr hohen Strafrahmen vollziehen müssen und alternative Erledigungsformen im Verwaltungsstrafrecht weitgehend nicht vorhanden sind. 

Wo das Prinzip "Beraten statt strafen" umgesetzt werden kann 

Univ.-Prof. Dr. Gerhart Wielinger legte in seinem Vortrag dar, wie das Prinzip "Beraten statt strafen" im Gesetz verankert werden könnte. Eine generelle Verankerung des Grundsatzes in Form einer Generalklausel im Verwaltungsstrafgesetz wäre nicht zweckmäßig, da spezielle verfahrensrechtliche Regelungen direkt in den Materiengesetzen eher die Gewähr bieten, treffsicher zu sein. Eine Regelung im Verwaltungsstrafgesetz müsste zudem so formuliert sein, dass sie Ausnahmen für all jene Fälle erfasst, in denen dieser Grundsatz nicht sinnvoll wäre. Prof. Wielinger erklärte anhand einiger Beispiele, die im Rahmen einer Umfrage in der Wirtschaftskammer erhoben wurde, in welchen Materiengesetzen der Grundsatz "Beraten statt strafen" sinnvoll wäre; so z.B. im ASVG hinsichtlich der Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt, im Gleichbehandlungsgesetz hinsichtlich der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung, im Rahmen der Gewerbeordnung bei der äußeren Geschäftsbezeichnung oder der Ruhendmeldung von Gewerben, weiters im Preisauszeichnungsgesetz oder im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. 

Podiumsdiskussion 

Unter der Moderation von Mag. Benedikt Kommenda, "Die Presse", diskutierten Generalsekretärin Mag. Anna Maria Hochhauser, der ehemalige Bezirkshauptmann-Stellvertreter von Grieskirchen Dr. Josef Öberseder sowie Andrea Prenner-Sigmund, Prenner Beerenkultur und Mag. Werner Fischl, Geschäftsführer der PremiQaMed Management GmbH. 

Die Unternehmerin Andrea Prenner-Sigmund betonte, dass in der Praxis selbst für kleinste Verstöße Strafen ausgesprochen werden. So wurde zum Beispiel eine Marmelade unter der Bezeichnung "pfeffrige Himbeere" verkauft. Da jedoch am Etikett der Prozentanteil des Pfeffers nicht angegeben war, wurde eine Verwaltungsstrafe verhängt. 

Mag. Werner Fischl, Geschäftsführer der PremiQaMed, berichtete von einem skurrilen Fall, in dem der medizinische Amtssachverständige aus Hygienegründen einen glatten Bodenbelag vorschrieb, während ein anderer Amtssachverständige einen gerillten Boden vorschrieb, um ein etwaiges Stürzen auf der glatten Oberfläche zu verhindern. 

Dr. Josef Öberseder führte aus Sicht der Behörden aus, dass viele Beamte unter dem Damoklesschwert des Amtsmissbrauchs, eher dazu neigen, eine höhere Strafe zu verhängen, als das Verfahren einzustellen.  

Generalsekretärin Mag. Anna Maria Hochhauser erläuterte, dass das Prinzip "Beraten statt strafen" bereits im Arbeitsinspektionsgesetz und im Umweltinformationsgesetz verwirklicht ist und sich dort bereits bewährt hat. In diesem Sinne sollte weiter daran gearbeitet werden das Prinzip "Beraten statt strafen" in allen relevanten Materiengesetzen umzusetzen.

Sowohl die rege Beteiligung an der Diskussionsrunde als auch das zahlreich erschienene Publikum zeigten, dass das Thema der Veranstaltung "Beraten statt strafen" auf großes Interesse stieß.
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