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Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz

Instrumente zur Prävention

 

Die Bundesarbeitskammer, die Industriellenvereinigung, der Österreichische Gewerkschaftsbund, der Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs und die Wirtschaftskammer Österreich geben zur Umsetzung der europäischen Sozialpartnervereinbarung Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz die Broschüre "Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz – Instrumente zur Prävention“ heraus und geben folgende gemeinsame Erklärung ab:

Bundesarbeitskammer, Industriellenvereinigung, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs und Wirtschaftskammer Österreich begrüßen die Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Mit der vorliegenden Broschüre wollen sie einen Beitrag zur Umsetzung dieser Rahmenvereinbarung in Unternehmen und Dienststellen in Österreich leisten. Diese Bewusstseinsbildung soll dazu beitragen, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern und die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Damit können auch die Kosten für Unternehmen reduziert werden. Die europäische Rahmenvereinbarung will einen maßnahmenorientierten Rahmen für Ermittlung, Verhinderung und Bewältigung von Problemen der Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Sie dient dazu, Belästigung und Gewalt in allen Betrieben, Unternehmen und Dienststellen sowohl im Vorfeld als auch im Falle des Auftretens einer solchen zu bekämpfen, um zu vermeiden, dass die Gesundheit der MitarbeiterInnen sowie
die Produktivität des Unternehmens beeinträchtigt werden. Die Rahmenvereinbarung richtet sich an ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen sowie deren Belegschaftsvertretungen. Die europäische Rahmenvereinbarung ersetzt nicht die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzrechtes sondern ergänzt diese.

Die unterzeichnenden Organisationen sind der Auffassung, dass die folgenden Maßnahmen einen Beitrag zur Verhinderung bzw. Bewältigung von Problemen mit Gewalt und Mobbing leisten können. Dazu zählen:

  • Eine klare Ablehnung von Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz im Leitbild (siehe auch das beiliegende Musterbekenntnis).
  • Information und Sensibilisierung von ArbeitnehmerInnen und Führungskräften aller Ebenen.
  • Schaffung einer Konfliktbewältigungskultur im Unternehmen – z.B. durch das offene Ansprechen von Problemen, Teambuilding, Supervision oder auch durch Einsatz von KonfliktmoderatorInnen bzw. ArbeitspsychologInnen im Unternehmen.
  • Thematisierung von Mobbing/Konfliktkultur im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
  • Zur Feststellung, ob Gewalt und Mobbing im Unternehmen vorkommen, kann die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz als ein mögliches Instrument herangezogen werden.
  • Arbeitsbedingte Gewalt kann z.B. durch folgende Maßnahmen verhindert werden: Anpassung der Arbeitsorganisation; Schulung im Umgang mit schwierigen Situationen mit KundInnen; Erkennen von Warnsignalen; angemessene Beleuchtung; Alarmsysteme usw.
  • Darlegung der disziplinarischen Folgen bei aktivem Mobbing oder aktiver Anwendung von Gewalt. Die europäische Rahmenvereinbarung unterstützt und ergänzt bestehende präventive Aktivitäten wie z. B.:
  • Über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende kollektivvertragliche und betriebliche Bestimmungen;
  • Maßnahmen zur Bekämpfung von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Die unterzeichnenden Organisationen unterstützen die ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen sowie deren Belegschaftsvertretung bei der Umsetzung von Maßnahmen gegen Belästigung und Gewalt bei der Arbeit.

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