Bagatellsteuern ersatzlos streichen
Position der WKÖ
Die ersatzlose Streichung international unüblicher Steuern mit geringer Aufkommenswirkung und hohem Administrationsaufwand würde wesentlich zur Systemvereinfachung beitragen, beispielsweise
- Rechtsgeschäftsgebühr
- Flugabgabe
- Schaumweinsteuer
- Lustbarkeitsabgaben und
- Werbeabgabe.
Die Abschaffung der Bagatellsteuern entlastet nicht nur Unternehmen, sondern auch die öffentliche Verwaltung.