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Anti-Coercion Instrument (ACI)

WKÖ-Stellungnahme zum Vorschlag eines neuen handelspolitischen Schutzinstruments zur Ergreifung unmittelbarer Gegenmaßnahmen im Falle unilateraler Zwangsmaßnahmen eines Drittstaates (Anti-Coercion Instrument, ACI)

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Aktualisiert am 18.01.2024

Mit dem neuen Anti-Coercion Instrument (ACI) soll die EU sich mit spezifischen Gegenmaßnahmen gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen durch Drittstaaten wie China, Russland und die USA wehren können. Die EU-Kommission soll hierfür auf Basis des neuen EU-Gesetzes mittels Durchführungsverordnungen spezifische handels- und investitionsbeschränkende Gegenmaßnahmen gegen Drittstaaten oder einzelne Personen verhängen können, wenn ein Drittstaat Zwangsmaßnahmen gegen die EU verhängt.

Vorrangiges Ziel des Instruments ist es nicht, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sondern Drittstaaten präventiv von der Verhängung von Zwangsmaßnahmen abzuschrecken. Gegenmaßnahmen dürfen erst die ultima ratio sein.

Die Wirtschaftskammer Österreich teilt in ihrer Stellungnahme die Auffassung, dass unfaire handels- und investitionsbezogene Zwangsmaßnahmen von Drittstaaten die Außenwirtschaftsfreiheit österreichischer und europäischer Unternehmen beschränken und die EU, obwohl ihr die ausschließliche Kompetenz zur Rechtssetzung in der Handelspolitik obliegt, bisher über kein handelspolitisches Schutzinstrumente verfügt, um dem entgegenzuwirken.