Anlagenbezogene Umweltpolitik
Zügige Genehmigungsverfahren sind ein Standortfaktor
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Aktualisiert am 20.03.2024
Die Dauer von Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen hat sich im Vergleich zu den 90er Jahren bereits deutlich reduziert. Es ist jedoch weiteres Beschleunigungspotential gegeben, das zur Investitionsbelebung dringend auszuschöpfen ist. Zügige Genehmigungsverfahren sind ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor.
In diesem Sinne benötigen auch die UVP-Verfahren deutliche Beschleunigungsimpulse, deren Dauern trotz vieler Verbesserungen immer noch weit über den gesetzlichen Fristen gelegen sind. In jedem Fall ist aber eine ausreichende Ausstattung der Behörden mit Personal und Sachverständigen eine wichtige Voraussetzung.
Begutachtungen
- Änderung der Nitrat-AktionsprogrammVO
- Konsultation Transformation der Industrie
- Verordnung über die Verlängerung der Nachreichfrist für Elektrizitätszähler und elektrische Tarifgeräte, Änderung
- Novelle zum Druckgerätegesetz und Erlassung des MOT-G
- Verordnung mit der Pauschaltarife für die Waldbrandbekämpfungskosten festgelegt werden (Waldbrand-Pauschaltarifverordnung – WaPV)
- MEG, Verordnungen des BEV, Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie an Ladepunkten zum Betrieb von Elektrofahrzeugen