Anlagenbezogene Umweltpolitik
Zügige Genehmigungsverfahren sind ein Standortfaktor
Die Dauer von Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen hat sich im Vergleich zu den 90er Jahren bereits deutlich reduziert. Es ist jedoch weiteres Beschleunigungspotential gegeben, das zur Investitionsbelebung dringend auszuschöpfen ist. Zügige Genehmigungsverfahren sind ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. In diesem Sinne benötigen auch die UVP-Verfahren deutliche Beschleunigungsimpulse, deren Dauern trotz vieler Verbesserungen immer noch weit über den gesetzlichen Fristen gelegen sind. In jedem Fall ist aber eine ausreichende Ausstattung der Behörden mit Personal und Sachverständigen eine wichtige Voraussetzung.
Begutachtungen
- Verordnung mit der Pauschaltarife für die Waldbrandbekämpfungskosten festgelegt werden (Waldbrand-Pauschaltarifverordnung – WaPV)
- MEG-Novelle, Messgeräteverordnung 2016, die Verordnung zur Festlegung von Konformitätsfeststellungen betreffend Nichtselbsttätige Waagen sowie Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse
- MEG, Verordnungen des BEV, Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie an Ladepunkten zum Betrieb von Elektrofahrzeugen
Positionen und Stellungnahmen
- Änderung des Forstgesetzes 1975
- Novelle zur Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023
- Novellierung der Emissionsregisterverordnung 2017 (EmRegV-OW 2017)
- Österreichische Normungsstrategie; Befassung des ET Beirates
- Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG)
- Vorschlag der EK für eine neue Richtlinie zur Umweltkriminalität