Anlagenbezogene Umweltpolitik
Zügige Genehmigungsverfahren sind ein Standortfaktor
Die Dauer von Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen hat sich im Vergleich zu den 90er Jahren bereits deutlich reduziert. Es ist jedoch weiteres Beschleunigungspotential gegeben, das zur Investitionsbelebung dringend auszuschöpfen ist. Zügige Genehmigungsverfahren sind ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. In diesem Sinne benötigen auch die UVP-Verfahren deutliche Beschleunigungsimpulse, deren Dauern trotz vieler Verbesserungen immer noch weit über den gesetzlichen Fristen gelegen sind. In jedem Fall ist aber eine ausreichende Ausstattung der Behörden mit Personal und Sachverständigen eine wichtige Voraussetzung.
Begutachtungen
- Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG)
- Novelle des Maß- und Eichgesetzes, Novelle VO (EU) 2019/1020 Koordinierung der Marktüberwachung
- Bundesgesetz, mit dem das Maschinen – Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG (MING), das Elektrotechnikgesetz 1992 – ETG 1992, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, UWG und die Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 geändert werden
- Verordnung, mit der Maßnahmen im Bereich der Luftreinhaltung zur Erreichung der nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen für Ammoniak gemäß Emissionsgesetz-Luft 2018 mit Verordnung festgelegt werden (Ammoniakreduktionsverordnung)
- Vorschlag der EK für eine neue Richtlinie zur Umweltkriminalität
Positionen und Stellungnahmen
- Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU, Entwurf Durchführungsbeschluss; CEN, Probenahme PCDD/F, Quecksilber (Hg), PCBs, Emissionsmessung Formaldehyd
- Obertage Bergbau-Verordnung
- Novelle zur Register-Verordnung nach dem Umweltmanagementgesetz (UMG-Registerverordnung)