Anlagenbezogene Umweltpolitik
Zügige Genehmigungsverfahren sind ein Standortfaktor
Die Dauer von Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen hat sich im Vergleich zu den 90er Jahren bereits deutlich reduziert. Es ist jedoch weiteres Beschleunigungspotential gegeben, das zur Investitionsbelebung dringend auszuschöpfen ist. Zügige Genehmigungsverfahren sind ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. In diesem Sinne benötigen auch die UVP-Verfahren deutliche Beschleunigungsimpulse, deren Dauern trotz vieler Verbesserungen immer noch weit über den gesetzlichen Fristen gelegen sind. In jedem Fall ist aber eine ausreichende Ausstattung der Behörden mit Personal und Sachverständigen eine wichtige Voraussetzung.
Begutachtungen
- Novelle zur Register-Verordnung nach dem Umweltmanagementgesetz (UMG-Registerverordnung)
- Novelle Bundes-Umgebungslärmverordnung
- Verordnung betreffend die Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler
- Novelle Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen