Änderung der Mauttarifverordnung 2009
Infos über den Entwurf der Verordnung
Die in der Mauttarifverordnung 2009 festgesetzten Tarife der fahrleistungsabhängigen Maut werden nach Maßgabe der Bestimmung des § 9 Abs. 9 des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) erhöht.
Der Verordnungsentwurf unterliegt nicht dem Anwendungsbereich der Vereinbarung BGBl. I Nr. 35/1999, da gemäß Artikel 6 Abs. 1 Z 2 dieser Vereinbarung diese nicht für rechtsetzende Maßnahmen gilt, die die Gebietskörperschaften in ihrer Eigenschaft als Träger von Privatrechten so wie jeden anderen Rechtsträger treffen.
Das Regelungsvorhaben hat keine maßgeblichen wirtschafts-, umwelt- oder konsumentenschutzpolitischen Auswirkungen, da es sich bei der Valorisierung der Tarife der fahrleistungsabhängigen Maut nur um eine Inflationsanpassung handelt, die realen Preise also unverändert bleiben.