Adventskranz von FloristInnen liefern lassen
Zustellen ist erlaubt: Österreichs FloristInnen richten Appell an Bevölkerung - Kleine Spezialgeschäfte halten im Interesse der Gesundheit geschlossen, Unverständnis für Haltung großer Handelsketten.

"Die Schließung der Verkaufsgeschäfte mitten im Adventgeschäft trifft unsere vielen kleinen Floristinnen und Floristen extrem hart: In dieser Jahreszeit wird ein Drittel des Jahresumsatzes lukriert", sagt Rudolf Hajek, Bundesinnungsmeister der Gärtner und Floristen.
Trotzdem steht die Branche natürlich zu den Schutzbestimmungen und trägt so ihren Teil dazu bei, die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher zu schützen und die Covid-19-Infektionszahlen wieder in den Griff zu bekommen.
Umso mehr stößt auf Unverständnis, wenn einige große Handelsketten entgegen den Bestimmungen der Notmaßnahmen-Verordnung sortimentsfremde Waren anbieten. Vielfach werden auch Blumen, Adventskränze oder floraler Weihnachtsschmuck verkauft.
"Es wäre ein katastrophales Signal, wenn ausgerechnet jetzt, in der wichtigsten Saison des Jahres, unsere kleinen Geschäfte schließen müssen, während einige große Handelsketten unser Kernsortiment ungehindert anbieten können“, sagt Hajek.
Zustellen lassen ist erlaubt
Er appelliert an die österreichische Bevölkerung: "Bitte halten Sie ihren Floristinnen und Floristen die Treue. Rufen Sie diese an, ob sie Ihnen den Adventkranz oder Weihnachtsschmuck zustellen können. Leider ist auch die Abholung nicht erlaubt, aber unsere Geschäfte sind sehr bemüht, mit Auslieferungsservices die Kundenwünsche zu erfüllen. Damit belohnen Sie jene, die die Gesetze einhalten und zum Gesundheitsschutz beitragen – und nicht jene, die sich unsolidarisch verhalten."
Abholung ist nicht erlaubt, Adventkränze oder Weihnachtsschmuck können telefonisch bestellt werden und werden zugestellt !
Weitere Infos: https://www.gaertner-floristen.at/