Adaptierung und Verlängerung von Corona-Unterstützungen
Die von der Bundesregierung angekündigten neuen Regelungen im Überblick

Angesichts der konjunkturellen Erholung hat die Bundesregierung eine branchenspezifische und konjunkturgerechte Adaptierung und Fortführung der Corona-Unterstützungen angekündigt. Jetzt kommt es darauf an, dass die entsprechenden Richtlinien unternehmerfreundlich ausgestaltet werden. Die angekündigten Regelungen im Überblick:
Ausfallsbonus
- Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
- Wegfall Vorschuss FKZ Teil: nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)
- Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall (bisher nur 40 %)
- Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischem Rohertrag (10 %, 20 %, 30 % und 40 %)
- Deckel: 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro)
- Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus + KUA dürfen maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben
- Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden vom FKZ 800.000 übernommen
Verlustersatz
- Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember)
- Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall
- Deckel: 10 Millionen Euro (beihilfenrechtlicher Rahmen)
Härtefall-Fonds
- Verlängerung ("Phase 3"): 3 Monate (Juli – September)
- Eintrittskriterium: 50 % Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
- Betrag: 600 Euro (statt bisher 1.100 Euro inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus); maximal 2.000 Euro
- Zeitraum: ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)
- Beantragungszeitraum: ab 2. August bis Ende Oktober 2021
- Neu: Handysignatur
Garantien
- VO-Ermächtigung für Haftungsrahmen bis 31.12.2021 verlängert
- Stundungen bis 31.12.2021 möglich
Steuerrechtliche Maßnahmen
- USt-Befreiung für Masken wird bis 31. Dezember 2021 verlängert
- Alkoholsteuerbefreiung für Desinfektionsmittel wird bis 31. Dezember 2021 verlängert
SVS-Überbrückungsfinanzierung (Künstler)
- Verlängerung Juli bis Ende September, Auszahlungshöhe 600 Euro/Monat
- Gegenverrechnung mit Härtefallfonds läuft aus
- zusätzlich 10 Millionen Euro Rahmen
NPO-Fonds
- Möglichkeit zur Abfederung von Härtefällen im 2. Halbjahr 2021
- 35 Millionen Euro zusätzlich
Hinweis:
Unsere Coronavirus-FAQ mit den wichtigsten Informationen für Unternehmen werden laufend nach Vorliegen der entsprechenden Richtlinien aktualisiert.